Erste Details zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ bekannt

Im neuen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ ist vorgesehen, dass die Sicherheitsbehörden noch mehr Befugnisse bekommen.
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Erste Details zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ bekannt

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

© Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Im neuen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ ist vorgesehen, dass die Sicherheitsbehörden noch mehr Befugnisse bekommen.

Berlin. – Mittlerweile werden erste Details des „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ der umstrittenen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekannt. So soll beispielsweise das Bundeskriminalamt härter gegen strafbare Äußerungen im Internet vorgehen. Weiterhin sollen Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz auch die Finanzen von „Rechtsextremisten“ intensiver ermitteln. Dafür braucht es auch noch „mehr Kompetenzen insbesondere für den Verfassungsschutz“. Das Ziel sei es, die Szene „auszutrocknen“. Dabei sollen auch eventuell vermutete Geldströme aus Moskau untersucht werden.

Skeptisch scheint das Ganze bislang noch die FDP zu sehen, da ursprünglich im Koalitionsvertrag eine Prüfung enthalten ist, ob manche Sicherheitsbehörden nicht jetzt bereits zu viele Befugnisse hätten. Dafür wiederum fehlt Roderich Kiesewetter (CDU) als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums jedes Verständnis. Er befürchtet „eine Spielwiese wohlstandsverwöhnter Misstrauens-basierter Einstellungen in einem sicheren staatlichen Umfeld, das die Sicherheitsbedrohungen nicht ernst genug nimmt“, wie er u. a. von der „FAZ“ zitiert wird. Eine mögliche Prüfung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden will Faeser wohl nicht abwarten, sondern sie im Gegenteil noch ausweiten.

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