Brandenburg. – Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag drängt auf einen stärkeren Schutz sowjetischer Ehren- und Mahnmale. In einem zuletzt eingebrachten Antrag fordert sie, bestehende Erinnerungsorte dauerhaft zu sichern, weitere Anlagen unter Denkmalschutz zu stellen und Veränderungen an bereits geschützten Objekten weitgehend auszuschließen. Unter der Überschrift „Ehren- und Mahnmale wirksam schützen – Geschichtsrevisionismus unterbinden“ begründet die Fraktion ihr Vorhaben mit einer aus ihrer Sicht zunehmenden Infragestellung der bisherigen Erinnerungskultur.
BSW sieht Gefahr für Erinnerungskultur
Zur Begründung erinnert das BSW an den deutschen Angriff auf die Sowjetunion. In dem Antrag heißt es: „Am 22. Juni 2026 jährt sich zum 85. Mal der Überfall der deutschen Wehrmacht und ihrer Verbündeten auf die Sowjetunion.“ Die Fraktion spricht von einem „genozidalen Vernichtungskrieg“ und erklärt: „Mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht wurde Deutschland am 8. Mai 1945 von Krieg und faschistischer Gewaltherrschaft befreit.“ Laut BSW erinnern zahlreiche Anlagen in Brandenburg an Soldaten der Roten Armee sowie an Opfer von Krieg und nationalsozialistischer Herrschaft. Diese Orte seien historische Zeugnisse und müssten vor politischen Eingriffen bewahrt werden.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft deshalb die denkmalrechtliche Absicherung entsprechender Anlagen. Die Landesregierung soll prüfen, bei welchen bereits erfassten Objekten fachliche Bewertungen fehlen, und diese nachholen. Darüber hinaus fordert das BSW eine schnellere Aufnahme bislang nicht geschützter Ehren- und Mahnmale in die Denkmalliste. Außerdem sollen politische Umgestaltungen, Streichungen aus den Verzeichnissen oder Verlagerungen der Anlagen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sein. Zugleich drängt die Fraktion auf zusätzliche finanzielle Mittel für Sanierungen.
Warnung vor „Kontextualisierung“ von Ehrenmalen
In seinem Antrag argumentiert das BSW, dass seit einigen Jahren verstärkt die Forderung erhoben werde, bestehende Formen des Erinnerns kritisch zu überprüfen. Die Fraktion spricht von Bestrebungen, Ehren- und Mahnmale einer „kritischen Revision“ oder einer „Kontextualisierung“ zu unterziehen. Solche Entwicklungen bewertet das BSW als problematisch. Mahn- und Ehrenmale seien durch nationale und internationale Regelungen geschützt und dürften nicht „dem Zeitgeist unterworfen werden“.
Zur Untermauerung seiner Forderungen verweist das BSW auf mehrere zwischenstaatliche Vereinbarungen. Dabei werden sowohl der deutsch-sowjetische Nachbarschaftsvertrag von 1990 als auch das deutsch-russische Kriegsgräberabkommen von 1994 genannt. Nach Auffassung der Antragsteller ergibt sich daraus eine Verpflichtung Deutschlands, entsprechende Gedenkstätten zu erhalten und ihre Umgebung würdig zu gestalten. Laut Angaben der Landesregierung stehen derzeit rund 150 entsprechende Objekte in Brandenburg unter Denkmalschutz.
AfD wirft BSW russische Geschichtspolitik vor
Scharfe Kritik kam im Landtag vom AfD-Abgeordneten Dominik Kaufner. Er bescheinigte dem BSW zwar eine grundsätzlich friedensorientierte Haltung gegenüber Russland, griff die historische Argumentation des Antrags jedoch frontal an. „Es ist ja in Ordnung, dass Sie sich gegen die Kriegstreiberei der Kartellparteien stellen und für eine Verständigung mit Russland eintreten, aber es heißt noch nicht, dass Sie sich zum Sprachrohr jüngster russischer Geschichtsfälschung machen müssen“, erklärte er. Kaufner wandte sich insbesondere gegen die Darstellung eines „genozidalen Vernichtungskrieges“ und gegen die im Antrag genannte Zahl von 27 Millionen Toten. Moskau versuche damit aus seiner Sicht, die Rolle der Sowjetunion im historischen Gedächtnis neu zu gewichten.
Der AfD-Politiker argumentierte, die Sowjetunion sei nicht lediglich Opfer des Zweiten Weltkriegs gewesen, sondern ein „aggressiver Motor der Eskalation“. Zudem habe es kein sowjetisches Volk gegeben. „Die Sowjetunion war ein Vielvölkerstaat, Völkergefängnis trifft es besser“, so Kaufner, der auf politische Repressionen, Deportationen und Massenverbrechen unter Josef Stalin verwies. Diese Aspekte würden nach seiner Auffassung im Antrag ausgeblendet.
Debatte über den 8. Mai und sowjetische Denkmäler
Auch die Charakterisierung des Kriegsendes als Befreiung kritisierte der AfD-Abgeordnete. Zugleich wandte er sich gegen die positive Würdigung der Roten Armee in den betreffenden Denkmälern. „Wo Sie die Rote Armee zu einer Art humanistischen Heilsarmee umdeuten, haben in der Realität die Sowjets am Ende des Krieges die größte ethnische Säuberung der Geschichte durchgeführt, nämlich die Vertreibung Millionen Ostdeutscher“, so Kaufner in Richtung der BSW-Fraktion. Dabei formulierte er eine grundsätzliche Ablehnung des Vorstoßes: „Ihr Antrag ist leider billige russische Propaganda und trieft vor Sowjetnostalgie“. Mit dem Antrag liefere das BSW, so Kaufner, „ironischerweise genau die Steilvorlage, die mancher NATO-Knecht für seine Kriegstreiberei braucht“. Statt eine souveräne deutsche Position im Ausgleich mit Moskau einzunehmen, biete sich das BSW als „Vehikel für russische soft-power“ an, und das auf Kosten der nationalen Ehre. Kein Deutscher mit Selbstachtung könne da mitgehen, so Kaunfer. Die AfD lehnte den Antrag deshalb ab.
Im Rahmen der Debatte wies der BSW-Abgeordnete Gunnar Lehmann die Kritik der AfD zurück und warb sogar um Zustimmung aus deren Reihen. Gerade die AfD müsse dem Antrag eigentlich zustimmen, argumentierte er mit Verweis auf deutsche Kriegsgräber in der ehemaligen Sowjetunion. Zudem verwies er darauf, dass sich die Forderungen des Antrags nicht auf einzelne Nationalitäten beschränkten, sondern auf „die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft insgesamt“ abzielten. Die dem Antrag zugrunde liegenden deutsch-sowjetischen und deutsch-russischen Vereinbarungen beruhten auf Gegenseitigkeit. „Das heißt, wer hier Hand anlegt an die Ehrenmale der Roten Armee in Deutschland, der darf sich dann nicht wundern, wenn in Russland die Arbeit der deutschen Kriegsgräberfürsorge ebenfalls eingeschränkt wird. Und das sollten wir verhindern“, so Lehmann.






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