Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Michael Ballweg

Trotz mangelnder Beweisbarkeit des Vorwurfs von Veruntreuung von Spendengeldern sitzt Querdenken-Gründer Michael Ballweg weiterhin in Haft. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den Aktivisten.

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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Michael Ballweg
Querdenken-Gründer Michael Ballweg bei einer Veranstaltung in Ulm© Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Stuttgart. - Mehr als eine halbe Million Euro Spendengelder soll Michael Ballweg statt für die Querdenken-Bewegung, für eigene Zwecke ausgegeben haben. Dafür sitzt er seit Ende Juni 2022 in Untersuchungshaft, auch wenn seitdem der fragliche Betrag auf rund 146.000 Euro und „versuchten“ statt „vollendeten Spendenbetrug“ zusammengeschrumpft ist. Die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft, die nicht nur von Ballweg-Anhängern kritisiert worden war, wurde am Montag auf die nächste Stufe gebracht, als die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den Querdenken-Gründer erhob.

Warten auf Anklageschrift

„Wir wissen noch nicht auf welchen Vorwurf die Anklage genau lautet“, sagte Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Sprecher des Juristenteams um Ballweg gegenüber Achtung, Reichelt!. Der für Donnerstag geplante dritte Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht Stuttgart wurde am frühen Montagabend kurzfristig aufgehoben. Ballwegs Anwälte warten nun auf die Anklageschrift und kündigten an, diese sorgfältig zu prüfen und umgehend zu kommentieren.

Diese hatten der ermittelnden Staatsanwältin Dr. Gräfe in der Vergangenheit bereits mehrfach schleppende Ermittlungen vorgeworfen. Mit einer Beschwerde gegen die fortdauernde Untersuchungshaft Ballwegs waren sie jedoch zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht vorläufig gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48-Jährige wegen Fluchtgefahr über die Sechsmonatsfrist hinaus in Untersuchungshaft bleiben muss. Bereits im November 2022 hatte die Stuttgarter Justiz, nachdem sie fast 1.000 Zeugen befragt hatte, eingeräumt, dass der Unternehmer Spendengelder, die er für „Querdenken“ erhalten hatte, nicht für sich selbst ausgegeben hatte.