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„Geheimplan“-Lüge: ZDF muss Berichte über Potsdamer Treffen korrigieren

Das Landgericht Hamburg hat das ZDF verpflichtet, einen Bericht über angebliche Deportationspläne von seiner Internetseite zu entfernen. Der Bericht stützte sich auf Correctiv-Recherchen zum sogenannten Geheimtreffen in Potsdam.

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„Geheimplan“-Lüge: ZDF muss Berichte über Potsdamer Treffen korrigieren

Das ZDF hatte die Behauptung aus der Correctiv-Recherche übernommen, dass „Millionen Menschen, auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ abgeschoben werden sollten.

© Metropolico

Hamburg. – Das Landgericht Hamburg hat das ZDF-„Heute Journal“ verpflichtet, einen Bericht über angebliche Deportationspläne, der sich auf die Berichterstattung von Correctiv stützt, von seiner Internetseite zu entfernen. Dies berichten unter anderem die Junge Freiheit und Cicero. Der Beitrag vom 10. Januar 2024 hatte fälschlicherweise behauptet, es sei geplant, „Millionen Menschen, auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ abzuschieben.

Gerichtsbeschluss stellt Falschbehauptungen fest

Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, die in Form einer einstweiligen Verfügung erging, verbietet dem ZDF, entsprechende Aussagen zu wiederholen. Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Berichterstattung „das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ der Teilnehmer, darunter der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, berichtet Cicero. Wie die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, mitteilte, haben inzwischen mehrere Gerichtsurteile bestätigt, dass bei dem Treffen in Potsdam keine Deportationspläne oder ähnliches besprochen wurden.

Die Falschbehauptungen des ZDF, das die Recherchen von Correctiv übernommen hatte, führten zu einer „extremen Rufschädigung“ der Betroffenen, so Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke. Brennecke kritisierte, dass der Sender keine Gegenrecherche betrieben habe, obwohl dies der Pressekodex vorschreibe: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben“, heißt es dort.

ZDF räumt mangelnde Nachrecherche ein

Das ZDF verteidigte sich vor Gericht damit, dass „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung eigene Nachrecherchen aus Zeitgründen in aller Regel nicht möglich“ seien. Brennecke bezeichnete diese Argumentation als problematisch, da Vosgerau „über die auf seiner Website verfügbaren Kontaktdaten per E-Mail oder aber sogar telefonisch kurzfristig“ erreichbar gewesen wäre. Die Hamburger Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Bericht monatelang unkorrigiert im Internet gestanden habe.

Die Kanzlei Höcker empfahl dem ZDF nun dringend, sich an die Richtlinien des Pressekodex zu halten, der die sorgfältige Recherche als grundlegendes journalistisches Instrument beschreibt. Auch nach mehreren Urteilen gegen die ARD-„Tagesschau“ sei es bedenklich, dass das ZDF erst jetzt seine Berichterstattung zurücknehmen müsse. Vosgerau selbst schlug auf X sogar vor: „Vielleicht sollte man in den Pressecodex aus gegebenem Anlaß auch noch den Satz aufnehmen: 'Wenn etwas von 'Correctiv' kommt, stimmt es sowieso nicht!'“

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