AfD siegt vor Gericht: Verfassungsschutz unterzeichnet „Stillhaltezusage“
Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang errungen.
Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang errungen.
Beim Verfassungsschutz ist Stimmungsmache gegen eine Partei oder Personen aus rein politischen Gründen unzulässig. Der Landesbehörde in Niedersachsen scheint das allerdings egal zu sein.
Mehrere Medien berichteten in den vergangenen Tagen über den angeblichen AfD-Wahlhelfer in Sonneberg und sprachen dabei von einem Neonazi. Die AfD Thüringen gab nun eine Stellungnahme dazu ab.
In einer Stellungnahme kritisierte die Junge Alternative jüngst das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen junge Patrioten. Gleichzeitig wurde aber betont, dass man sich davon nicht unterkriegen lasse.
Im Interview mit FREILICH spricht Marvin T. Neumann über die Einstufung der JA als „gesichert rechtsextremistisch“ und über die Frage, warum der ethnische Volksbegriff für den Verfassungsschutz eine derart zentrale Rolle spielt.
In seinem Kommentar äußert sich Kevin Naumann zu den jüngsten Vorgängen rund um die Einstufung dreier rechter Vorfeldorganisationen als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und stellt sich die Frage, warum ein ethnisch-kultureller Volksbegriff für einen demokratischen Rechtsstaat immer wieder ein so großes Problem darstellt.
Nach vierjähriger Beobachtung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall eingestuft. Auch das Institut für Staatspolitik und „Ein Prozent“ wurden neu bewertet. Aktualisiert: 16:28 Uhr
In einem Fernsehbeitrag spricht der in Sachsen bekannte Aktivist der „Letzten Generation“, Christian Bläul, eine oft befürchtete Tatsache aus: Die Bewegung nimmt bei ihren Aktionen auch den Tod von Menschen in Kauf.
Obwohl Niedersachsen einen neuen Verfassungsschutzpräsidenten hat, bleibt alles beim Alten.
Mit der Ausweitung des §130 StGB auf die „Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen“, wird der ohnehin in der Kritik stehende Paragraph noch erweitert. Der ehemalige Verfassungsschützer Hans-Georg Maaßen zieht eine düstere Bilanz.