Bundesrechnungshof

Verteidigungsministerium hat 154 Mio. Euro zweckentfremdet

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs hat das Verteidigungsministerium bis zu 150 Mio. Euro nicht für angedachte Investitionen, sondern für Mieten und Pachten zweckentfremdet.

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Bonn. - Der aktuelle Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH) deckte die Zweckentfremdung von finanziellen Mitteln innerhalb der Bundeswehr und des Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) auf. Bis zu 154 Mio. Euro wurden demnach nicht für vorgesehene Investitionen ausgegeben, sondern um Mieten, Pachten und die Bewachung von Liegenschaften zu bezahlen. Der BRH schreibt: „Das BMVg verwendete Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht bestimmungsgemäß. Mit dem Konjunkturpaket wollte der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“.

Missachtung des Willen des Gesetzgebers

Die Gelder waren vor allem für vorgezogene Investitionen angedacht: „Die Ressorts sollten Investitionen vorziehen und kurzfristig konjunkturelle Impulse setzen. Auf die vom BMVg gemeldeten 15 Vorhaben entfiel ein Investitionsvolumen von 3,2 Mrd. Euro“. Zwei Vorhaben wurden vom BRH explizit erwähnt: Für „Energetische Sanierung Liegenschaften“ und „Digitale Bestandserfassung Liegenschaften“ waren 200 Mio. Euro vorgesehen. „Drei Viertel davon gab das BMVg nicht für vorgezogene Investitionen aus. [...] Stattdessen zahlte es damit Mieten, Pachten und die Bewachung von Liegenschaften. Konjunkturelle Impulse setzte das BMVg mit diesen Ausgaben nicht. Damit missachtete es den Willen des Gesetzgebers.“

Heftige Kritik

Die Kritik des BRH am Bundesverteidigungsministerium ist demensprechend enorm: „Es ignorierte bei der Haushaltsaufstellung und bei der Haushaltsführung die Ziele des Konjunkturpakets. Der Bundesrechnungshof fordert das BMVg auf, bei der Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung die Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten“. Der BRH wirft dem Verteidigungsministerium vor, sich "über den Willen des Gesetzgebers hinweggesetzt" zu haben. Die Angaben des BMVg zur energetischen Sanierung von bestimmten Liegenschaften seien "irreführend" gewesen.