Verfassungsschutz: Beobachtung der AfD Bayern ausgesetzt

Am vergangenen Dienstag entschied das Verwaltungsgericht München die nachrichtendienstliche Überwachung der AfD Bayern für unrechtmäßig zu erklären.
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München. – Nachdem das Innenministerium im September angekündigt hatte, die AfD auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, kündigte die Partei eine Klage an. Das Eilverfahren gegen das Bayerische Staatsministerium des Innern konnte nun zu einem für die AfD erfolgreichen vorläufigen Ende geführt werden. Das Verwaltungsgericht beurteilte die öffentliche Beobachtung als Beeinträchtigung der Chancengleichheit der AfD Bayern. Das Urteil betrifft jedoch nicht die inhaltliche Berechtigung für eine nachrichtendienstliche Überwachung.

Entscheidung in der Hauptsache vertagt

Weiterhin möglich soll die Auswertung von Daten aus öffentlichen Quellen sein, urteilte das Gericht. Für die inhaltliche Bewertung der Vorwürfe benötige die Justiz noch weitere Zeit. Der AfD-Landesverband zeigte sich erfreut über das Ergebnis: „Weder im vorgerichtlichen Verfahren, noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen. […] Vor Gericht wurden wild 4.000 chaotisch zusammengestückelte Dokumentenstücke, zum Teil nicht leserlich und unsortiert als Begründung abgeladen“, kritisierte der Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka.

Für die AfD Bayern ist der vorläufige Sieg vor Gericht entscheidend. Im CSU-Land Bayern steht die Partei derzeit mit 12,8 Prozent auf Platz drei der Umfragen. Die nächste Landtagswahl findet in Bayern im Herbst 2023 statt.


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