Berlin. – Die Bundesregierung hält am deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen fest und verteidigt die Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ausdrücklich. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betont die Regierung, dass diese Regelung weiterhin „ein sinnvoller Bestandteil des Abkommens“ sei.
Millionen Euro fließen in die Türkei
Laut Angaben der Bundesregierung summierten sich die Kosten für Leistungen im Rahmen des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens seit 2022 auf mehrere Millionen Euro jährlich. Für das Jahr 2022 wurden rund 13,1 Millionen Euro ausgewiesen, für das Jahr 2023 weitere 13,4 Millionen Euro. Auch für die Jahre 2024 und 2025 entstanden gemäß den bislang vorliegenden Abrechnungen erneut Millionenbelastungen.
Grundlage dafür ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei aus dem Jahr 1964, durch das Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, die weiterhin in der Türkei leben, über das deutsche System abgesichert werden können. Laut der Bundesregierung leben mehr als 500.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer aus der Türkei in Deutschland.
Bundesregierung sieht Vorteile statt Belastung
Die Bundesregierung weist die Kritik an den Zahlungen zurück und argumentiert, dass die Regelung dem deutschen Gesundheitssystem sogar Geld spare. Wörtlich heißt es: „Durch die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung [...] keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen.“
Zur Begründung führt die Regierung an, dass höhere Kosten entstünden, wenn Angehörige nach Deutschland zögen und hier medizinische Leistungen zu deutschen Preisen in Anspruch nähmen. Zudem seien die Erstattungen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nur von geringer Bedeutung. Laut Bundesregierung bewegen sich die Zahlungen „im Promillebereich“.
Über 1,5 Millionen Türken leben in Deutschland
Laut Statistischem Bundesamt lebten zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 1,52 Millionen türkische Staatsangehörige in Deutschland. Wie viele von ihnen das Sozialversicherungsabkommen für Angehörige in der Türkei konkret nutzen, kann die Bundesregierung jedoch nicht beziffern. Die Staatsangehörigkeit wird bei den Abrechnungen nicht erfasst.
Für die Versorgung der Familienangehörigen werden zwischen Deutschland und der Türkei Pauschalen vereinbart. Laut Bundesregierung wurden 2022 mehr als 61.900 Monatspauschalen abgerechnet, 2023 waren es über 54.500. Der monatliche Pauschalbetrag pro Familie lag 2023 bei umgerechnet 1.269,18 türkischen Lira.
Auch Rentenzahlungen in die Türkei steigen
Neben den Leistungen der Krankenversicherung fließen auch erhebliche Rentenzahlungen in die Türkei. Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 mehr als 40.900 Renten an Hinterbliebene in der Türkei gezahlt. Die Gesamtsumme belief sich dabei auf rund 268,5 Millionen Euro. Bereits im Jahr 2020 beliefen sich die entsprechenden Zahlungen auf mehr als 204 Millionen Euro. Seitdem steigen sowohl die Fallzahlen als auch die Ausgaben kontinuierlich an.
Trotz der Millionenzahlungen sieht die Bundesregierung keinen relevanten Effekt auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Stopp der Auslandszahlungen würde nach Einschätzung der Regierung keine spürbare Entlastung für Versicherte bringen. Der Anteil der Erstattungen betrage lediglich rund 0,01 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben.






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