OLG-Entscheidung: AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision von Marie-Thérèse Kaiser gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung verworfen. Doch damit will sich die Politikerin nicht abfinden.

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OLG-Entscheidung: AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt

Nachdem das OLG Celle die Revision verworfen hat, geht Kaiser nun einen Schritt weiter.

© Kaiser

Celle. – Das Oberlandesgericht Celle hat am 19. September 2024 die Revision von Marie-Thérèse Kaiser gegen ein Urteil des Landgerichts Verden (Aller) vom Mai dieses Jahres verworfen. Die Influencerin und AfD-Politikerin war zuvor in der Berufungsinstanz wegen Volksverhetzung zu 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt worden.

Facebook-Beitrag sorgt für juristischen Streit

Gegenstand des Verfahrens war ein Facebook-Beitrag, den Kaiser im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Stade/Rotenburg veröffentlicht hatte. Darin stellte sie die provokante Frage „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ und thematisierte die Gefahren einer unkontrollierten Aufnahme von Asylbewerbern. Kaiser verwies dabei auf Statistiken, die einen überproportional hohen Anteil bestimmter Gruppen, wie etwa Afghanen, an bestimmten Delikten wie Gruppenvergewaltigungen ausweisen.

Vorinstanzen sehen Verallgemeinerung

Trotz umfangreicher Belege aus Zeitungen und amtlichen Statistiken kamen sowohl das Landgericht Verden als auch das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) zu dem Ergebnis, dass Kaiser pauschal allen afghanischen Flüchtlingen oder Fluchtwilligen unterstellt habe, solche Straftaten zu begehen.

Das Oberlandesgericht Celle hat diese Einschätzung in einer bemerkenswert knappen Entscheidung bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Urteil des Landgerichts Verden „keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen“ lasse. Weiter führt der Senat aus, „dass sich dem Facebook-Post der Angeklagten bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums auch im Lichte von Art. 5 GG im Kern allein die Aussage entnehmen lässt, dass die aus Afghanistan geflüchteten und fluchtbereiten Personen Gruppenvergewaltigungen begehen“.

Marie-Therese Kaiser legt Verfassungsbeschwerde ein

Marie-Thérèse Kaiser kritisiert die Entscheidung des OLG Celle als merkwürdige Verdrehung ihrer Aussagen. Diese einseitige Auslegung widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und verletze sie in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Sie hat deshalb vor wenigen Tagen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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