Österreich wird „Klimaziel“ für 2030 nicht rechtzeitig erreichen

Die Regierung ist nun auf der Suche nach zusätzlichen Instrumenten, um den Ausstoß von Treibhausgasen noch schneller zu reduzieren.

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Österreich wird „Klimaziel“ für 2030 nicht rechtzeitig erreichen
Österreich wird sein Klimaziel bis 2023 nicht erreichen© IMAGO / SEPA.Media

Wien. - Angesichts der EU-Klimaschutzziele bis 2030 und darüber hinaus stellte das Umweltbundesamt am Dienstag den Entwurf zum Nationalen Energie- und Klimaplan Österreichs (NEKP) vor. Dieser prognostiziert einen Rückgang der Treibhausgase bis 2030 um 35 Prozent. Damit wird das Klimaziel nicht rechtzeitig erreicht werden – es fehlen noch zusätzliche 13 Prozent. Nun werden Vorschläge eingeholt, wie die Lücke doch noch geschlossen werden kann. „Was wir nicht brauchen, sind die Meinungen, die nur sagen, wie es nicht geht“, betonte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei der Pressekonferenz.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis 31. August sollen nun Interessensvertreter, NGOs und politische Parteien Vorschläge machen, wie die noch fehlende Reduzierung erreicht werden kann. Auch die Europäische Kommission werde Rückmeldungen zum Planentwurf geben, der bis Juni 2024 fertiggestellt sein müsse, so Gewessler weiter.

Kritik von SPÖ und NEOS

In einer ersten Reaktion wies die Umweltschutzorganisation Greenpeace darauf hin, dass der präsentierte Klimaschutzplan und das Klimaschutzszenario erneut eindringlich zeigen würden, „dass mit den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen die EU-Klimaschutzziele bis 2030 weit verfehlt werden“. Österreich müsse den Klimaschutzplan nun „ambitioniert nachschärfen“, nicht zuletzt um EU-Strafzahlungen zu vermeiden, so Greenpeace weiter.

An dem NEKP gab es auch von verschiedenen Parteien und Interessensgruppen Kritik, darunter SPÖ, NEOS, Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer. Sie wiesen vor allem auf inhaltliche und verfahrenstechnische Mängel des Plans hin. Während die SPÖ den NEKP als „zu spät und unzureichend“ bezeichnete, kritisierten die Landwirtschaftskammer und die Wirtschaftskammer ihn als „Scheineinbindung.“