Schwerin. – Die Umsetzung von Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern weist gravierende Defizite auf. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor. Demnach konnten im Jahr 2025 nur etwas mehr als die Hälfte der geplanten Rückführungen tatsächlich durchgeführt werden. Von den insgesamt 408 organisierten Maßnahmen endeten 222 erfolgreich, während 186 scheiterten.
Unterschiedliche Gründe verhindern Rückführungen
Ein wesentlicher Teil der gescheiterten Abschiebungen ist auf das Verhalten der Betroffenen zurückzuführen. Den vorliegenden Zahlen zufolge verschwanden 76 Personen vor der geplanten Rückführung und 28 verhinderten ihre Abschiebung durch Widerstand.
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen, bewertet die Entwicklung scharf: „Die Zahlen der Landesregierung sind ein erneuter Offenbarungseid für die asylpolitische Dysfunktionalität in unserem Bundesland.“ Dass im Jahr 2025 fast jede zweite geplante Abschiebung scheiterte, sei ein „unhaltbarer Zustand“, so der Abgeordnete. Besonders alarmierend sei, dass 76 Personen einfach untertauchten und 28 Rückführungen allein durch „aktive Renitenz“ der Betroffenen verhindert wurden. Wer sich dem Gesetz durch Flucht oder Aggression entziehe, dürfe dafür nicht auch noch mit einem weiteren Verbleib in Deutschland belohnt werden, so Tadsen.
Zahl der Ausreisepflichtigen steigt weiter an
Parallel zu den Schwierigkeiten beim Vollzug wächst die Zahl der Personen, die das Land eigentlich verlassen müssten. So stieg diese Zahl innerhalb eines Jahres von 3.978 auf 4.288. Ein Großteil dieser Menschen verfügt jedoch über eine Duldung. Zum Stichtag Ende 2025 waren es 3.843 Personen. Die Daten zeigen, dass viele Duldungen nicht nur kurzfristig erteilt werden. Häufige Gründe hierfür sind fehlende Reisedokumente oder eine ungeklärte Identität. Allein dieser Grund betraf mehr als tausend Fälle. Tadsen sieht darin ein strukturelles Problem: „Das System der Duldung ist faktisch zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht für Ausreisepflichtige verkommen“, kritisiert der Abgeordnete.
Dublin-System wirkungslos, kaum Abschiebungshaft
Auch bei Rücküberstellungen in andere EU-Staaten zeigt sich ein deutliches Vollzugsdefizit. Insgesamt wurden 923 Übernahmeersuchen gestellt, doch nur 86 Personen wurden tatsächlich überstellt. Damit bleibt trotz europäischer Zuständigkeitsregeln ein Großteil der Fälle letztlich im Bundesland. Zudem werden die Instrumente zur Durchsetzung von Abschiebungen nur begrenzt eingesetzt. So befanden sich im gesamten Jahr 2025 lediglich 36 Personen in Abschiebungshaft, von denen 28 tatsächlich abgeschoben wurden. Auch bei der Beantragung von Vorbereitungshaft zeigen die Daten ein uneinheitliches Bild: Während einige Kommunen gar keine Zahlen meldeten, waren es bei anderen nur sehr wenige Fälle.
Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion eine deutlich strengere Gangart. Tadsen verlangt strukturelle Änderungen und mehr staatlichen Zugriff. Dazu gehöre zwingend die Errichtung einer eigenen Abschiebungshafteinrichtung und der Aufbau einer zentralen Ausreiseeinrichtung im Land.





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