„LSBTTIQ+ Freiheitsraum“ Baden-Württemberg: Wie sich die AfD-Fraktion im Landtag blamierte

Mit der Entscheidung, einem Antrag der Altparteien bezüglich einer Etablierung eines „LSBTTIQ+-Freiraums“ zuzustimmen, hat sich die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag zum Gespött gemacht, meint Freilich-Redakteur Bruno Wolters.
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21.11.2022
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Spricht man mit sogenannten Realpolitikern der AfD, so ist oft zu hören, dass die Politik vor allem eine Kunst des Möglichen sei. Die AfD-Fraktion in Baden-Württemberg nahm bei einer Sitzung im Stuttgarter Landtag diese Empfehlung zu ernst und vergaß dabei, dass Politik zuallererst auch eine Politik des Notwendigen darstellt. Doch fangen wir von vorne an: Was ist passiert? Die vier Fraktionen SPD, Grüne, CDU und FDP/DVP brachten einen Antrag in den Landtag ein, das gesamte Bundesland Baden-Württemberg zum „LSBTTIQ+ Freiheitsraum“ zu erklären. Die AfD-Fraktion, angeführt von Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel, stimmte diesem Antrag zu (Freilich berichtete).

Begründet wurde dieser Schritt mit einer eher fragwürdigen Argumentation, die man allen Medien zuschickte:

„Die AfD will Freiheitsräume für alle Menschen. Insofern können wir gar nicht dagegen stimmen, zumal es um Minderheiten geht. Wie wir in der Debatte betonten, wird diese Minderheit gerade von Menschen aus anderen Kulturkreisen bedroht – der Täter des explizit genannten Vorfalls beim CSD in Münster ist genau dieser Herkunft. Wir wehren uns also gegen eine ideologische Überhöhung dieser Minderheit, die bestimmte Tätergruppen ausblendet. Wegen dieser Tätergruppen stimmten wir zu.“

Es folgten weitere Begründungen einzelner Landtagsabgeordneten, zum Beispiel von Rainer Balzer:

„Die Freiheit der sexuellen Bestimmung ist grundgesetzlich garantiert. Siehe Urteile des BVG; s.a. Art. 1 und 2 GG; sowie Charta der Grundrechte der EU Art. 21… Die anderen Fraktionen, alle viere haben uns ein „Stöckchen“ hingehalten, damit wir springen, uns aufregen und zeigen, dass wir entweder das Grundgesetz nicht kennen oder uns dagegen positionieren. Eine Abstimmung gegen diese Vorlage hätte genau wieder gezeigt, dass die AfD (Polterer, die) keinerlei Ahnung von der Rechtsstruktur unseres Landes hat. Die Verblüffung die wir mit unserem Abstimmungsverhalten im Besonderen bei der Grünen Fraktion erzeugen konnten war ja auch spürbar und das Schweigen im Landtag dementsprechend. Bei einer Abstimmung gegen diesen Antrag in der vorliegenden Form wäre lediglich in die Öffentlichkeit gegangen, dass wir uns gegen das bestehende Recht (auf sexuelle Selbstbestimmung) gestellt hätten…

Insofern war unsere Entscheidung ein cleverer Winkelzug und richtig.“

Auch der Landesvorsitzende Emil Sänze meldete sich zu Wort. Es folgt ein Auszug:

„Auch die Landtagsfraktion setzt sich mit ganzer Kraft dafür ein, unser Land im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern und eben diesen Prinzipien wieder Geltung zu verschaffen, dabei sind wir offen gegenüber der Welt, wollen aber Deutsche sein und bleiben. Wir wollen die Würde des Menschen, die Familie mit Kindern und unsere abendländische christliche Kultur, unsere Sprache und Tradition in einem friedlichen, demokratischen und souveränen Nationalstaat des deutschen Volkes dauerhaft erhalten. Das heißt aber auch, dass wir bestehende Gesetze aber vor allem das Grundgesetz achten und einhalten. Dazu gehört auch der Schutz von Minderheiten.“

Falsche Prämissen

Der rote Faden der Argumentation ist also für die AfD-Fraktion eindeutig: Mit der Zustimmung würde man einerseits die Kenntnis des Grundgesetzes zeigen und andererseits den Altparteien eine Falle stellen, da laut Fraktion die meisten Angriffe auf Personen des LSBTTIQ+-Spektrums von Migranten und Ausländern ausgingen. Beide Punkte sind falsch und gehen von einer falschen Ausgangslage aus.

Zuerst: Wenn im Grundgesetz sowieso schon die Freiheit der sexuellen Bestimmung verfassungsrechtlich garantiert ist, wieso muss dann noch ein zusätzlicher „Freiheitsraum“ ausgerufen werden? Die AfD weist in ihren eigenen Begründungen auf die bestehende Rechtsordnung hin – die Argumentation hätte man also umdrehen können. Eine Ablehnung des Antrages hätte deutlich die Kenntnisse „der Rechtsstrukturen“ und der Rechte „zum Schutz der Minderheiten“ demonstriert, da diese Rechte schon gesetzlich verankert sind. Mit diesem Schritt hätte die AfD auch den Altparteien den Wind aus den Segeln nehmen können, die sich für diesen Antrag als Beschützer der angesprochenen Minderheiten von Medien und Vorfeld feiern lässt. Ein weiterer Punkt: Mit diesem Antrag wird die Opferhierarchie (Lichtmesz) noch weiter verfestigt, indem man ihnen symbolisch einen eigenen Freiraum anbietet und sie somit zu „wahren“ Opfern macht. Auch wenn rechtlich durch das Grundgesetz die Minderheitenrechte garantiert werden, hat dieser Antrag auch einen symbolischen Beitrag: „Wir achten auf euch, wir sind für euch da!“, während man die Sorgen und Belange der normalen Bevölkerung in die zweite Reihe schiebt.

Der Hinweis, dass eine Ablehnung des Antrags eine mögliche Infragestellung der Verfassungstreue der AfD ausgelöst hätte und dieser Antrag ein Stöckchen darstelle, worüber man gerne springen würde, steht auf einer schiefen Grundlage. Auf die Tatsache, dass die Altparteien, angeschlossene Behörden und Medien sowieso keine faktischen Gründe für diesen Schritt der Verfassungsfeindlichkeit benötigen, bedeutet in weiterer Konsequenz diese Logik („Wir dürfen keine Anträge ablehnen, die uns eine Verfassungsfeindlichkeit bezeugen könnten“) die Annahme anderer wahnwitziger Anträge. Will die AfD dann in Zukunft auch bei Anträgen zur Einwanderung von fünf Millionen Afrikanern zustimmen, um die Altparteien auszutricksen und die Treue zum Grundgesetz zu demonstrieren? Anders gesagt: „Mit dem Antrag fünf Millionen Afrikaner einwandern zu lassen, haben uns die Grünen und Linken ein Stöckchen hingehalten, um als Verfassungsfeinde und Rassisten zu diffamieren. Der Antrag dafür lag schon in ihren Schubläden! So haben wir sie jetzt ausgetrickst!“.

Die eigenen Wähler verwirrt

Ganz im Gegenteil: Die AfD hat sich selbst ausgetrickst. Die Altparteien und Medien werden die Zustimmung der AfD ignorieren – bis jetzt hat sich außer einem Portal kaum jemand über diesen Schritt gewundert. Nur im eigenen Lager herrscht Aufruhr, weil keiner der Wähler und Anhänger diese Zustimmung verstehen kann und auch will. Mit diesem vermeintlich schlauen Schachzug hat die AfD in Baden-Württemberg nur wieder ihre eigenen Wähler vor den Kopf gestoßen und eine Möglichkeit nicht genutzt, den Altparteien ihre Symbolpolitik vor die Nase zu halten. Stattdessen ist man im selben Trott mit den Altparteien mitgelaufen – in der Hoffnung, dieses Mal keinen auf die Rübe zu bekommen. Doch das fiese Herrchen (Altparteien) hat keinerlei Interesse an einem braven Hündchen in der Form einer AfD. Das erhoffte Leckerli gab es für diese devote Hingabe nicht. Eins bleibt klar: Es wird auch nie ein Leckerli geben.

Diese ganze Aktion wirkt – um es mal umgangssprachlich auszudrücken – wie die Höcke-Kemmerich-Aktion im Jahre 2020, „aber auf Wish bestellt“. In der Hoffnung, einen klugen Schachzug, der alle in Thüringen demaskierte, zu wiederholen, hat man sich zum Idioten gemacht. Hier kommen wir wieder auf die ersten Sätze des Textes: Politik ist eben auch Politik des Notwendigen – es ist eine Notwendigkeit, den Raubbau an Deutschland zu beenden und ihn nicht noch zu befeuern. Dementsprechend sind solche zwielichtigen Anträge konsequent abzulehnen. Die AfD-Fraktion in Baden-Württemberg hat hoffentlich aus dieser clownesken Geschichte und der großen Kritik daran etwas gelernt.


Zur Person:

Bruno Wolters (Jahrgang 1994) hat Philosophie und Geschichte in Norddeutschland studiert. Gemeinsam mit Erik Ahrens gründete er im Sommer 2020 das konflikt Magazin, ein konservatives Onlinemagazin für Berichterstattung aus Politik und Gegenkultur. Im Jahr 2021 folgte das Buch Postliberal im Verlag Antaios. Wolters Interessensgebiete sind Ideengeschichte und politische Philosophie.

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