Berlin/Schwerin. – In Mecklenburg-Vorpommern sind fast 100 Asylbewerber aus staatlichen Einrichtungen verschwunden, ohne dass die Landesregierung Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann. Diese Entwicklung ist Teil eines bundesweiten Problems, das nach einem Bericht der Bild-Zeitung immer größere Ausmaße annimmt. Die Zahl der sogenannten „abgängigen“ Asylbewerber macht deutlich, wie schnell Behörden den Überblick verlieren können. Menschen werden in Erstaufnahmeeinrichtungen registriert und beziehen Leistungen, bevor sie dann spurlos aus dem System verschwinden.
Tausende Asylwerber bundesweit „abgängig“
Was zunächst als regionaler Skandal in Rheinland-Pfalz bekannt wurde, hat sich längst zu einem Phänomen mit bundesweiter Relevanz ausgeweitet. Innerhalb von rund eineinhalb Jahren wurden dort 923 Asylwerber als verschwunden gemeldet. Eine bundesweite Abfrage ergab schließlich, dass insgesamt 7.624 Personen offiziell als „abgängig“ gelten.
Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen sind zwar nicht eingesperrt, sie dürfen jedoch nicht ohne Abmeldung verschwinden. Bleibt jemand je nach Bundesland mehrere Tage fern, wird er als abgängig eingestuft. Viele von ihnen kehren nicht mehr zurück. Besonders brisant ist, dass die Behörden in der Regel nicht wissen, wo sich diese Menschen heute aufhalten. Anstatt aktiv nach ihnen zu suchen, werden sie lediglich aus den Systemen abgemeldet, ihre Leistungen eingestellt und ihre Karten gesperrt.
Besonders problematisch ist, dass einige Länder die Abgänge nicht einmal systematisch erfassen, darunter Berlin, Bayern und Sachsen. Auch Thüringen führte zunächst keine Statistik, entdeckte nach einer Anfrage jedoch entsprechende Fälle, wie die Bild berichtet.
Behörden ohne Überblick
Einige Bundesländer setzen auf eine biometrische Registrierung. Patricia Blei vom Innenministerium Sachsen-Anhalt sagt laut der Bild dazu: „Sollten sie andernorts vorstellig werden, z. B. mit einem Asylantrag, würden sie zurückverwiesen werden.“ Dennoch gehen die Behörden davon aus, dass sich viele untergetauchte Asylbewerber immer noch in Deutschland aufhalten – insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen. Andere könnten ins europäische Ausland oder nach Großbritannien weitergereist sein. In Einzelfällen wird auch eine Rückkehr in die Herkunftsländer vermutet.
AfD sieht „gravierendes Risiko“ für MV
Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern sorgt die Zahl von 98 nicht auffindbaren Asylbewerbern für politische Kritik. In einer ersten Reaktion warnt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen: „Man muss sich vergegenwärtigen, dass wir nach einer illegalen Einreise meist überhaupt nicht wissen, wer einen Asylantrag gestellt hat.“ Besonders alarmierend sei, dass gerade diese Personen nun verschwinden. Das stelle ein gravierendes Risiko für die Sicherheit aller Bürger dar. „Sei es im Fall von kriminellen Machenschaften, Radikalisierungen oder dem Unterlaufen einer drohenden Abschiebung – hier liegt ein offensichtlicher Kontrollverlust des Staates vor“, so Tadsen.
Forderung nach zentraler Ausreiseeinrichtung
Die AfD fordert grundlegende Änderungen für Mecklenburg-Vorpommern. Im Falle einer Regierungsbeteiligung soll demnach eine zentrale Einrichtung geschaffen werden, „in der engmaschige Abwesenheitskontrollen ermöglicht werden“. Darüber hinaus brauche es nach Ansicht der Partei härtere Maßnahmen zur Durchsetzung von Rückführungen, etwa „eine maximalintensive Durchsetzung des Sachleistungsprinzips sowie eine landeseigene Hafteinrichtung“. Der Schutz der Bürger und die Entlastung des Sozialstaats müssten wieder erste Priorität in der Migrationspolitik Mecklenburg-Vorpommerns sein, so Tadsen.





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