Exklusiv: Bundesregierung schweigt zu Jian G. und Verfassungsschutz

Inwieweit waren die deutschen Behörden über den Fall Jian G. informiert und wurde Krah gewarnt? Das wollte jetzt ein AfD-Abgeordneter von der Bundesregierung wissen. Doch die hüllt sich in Schweigen.

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Exklusiv: Bundesregierung schweigt zu Jian G. und Verfassungsschutz
Die Bundesregierung beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, wonach die Arbeit des Verfassungsschutzes schutzwürdig sei und sie deshalb keine Informationen zu dem Fall preisgeben kann.© IMAGO / Panama Pictures

Köln. – Seit Tagen beschäftigt eine Agentenaffäre Deutschland. Der Mitarbeiter des Europaabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., soll Verbindungen zum sächsischen Verfassungsschutz gehabt haben. Auch das Bundesverfassungsschutzamt soll Hinweise auf die chinesische Geheimdiensttätigkeit von Jian G. gehabt haben. In einer parlamentarischen Anfrage, die FREILICH exklusiv vorliegt, wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Harald Weyel von der Bundesregierung wissen, inwieweit die deutschen Behörden über den Fall Jian G. informiert waren und ob auch Krah gewarnt wurde.

„Mögliche weitere Operationen dürfen nicht gefährdet werden“

Die Bundesregierung habe nach eingehender Prüfung entschieden, heißt es in der Antwort, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden könne. Sie begründet dies damit, dass die Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Informationen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste gefährden könnte. Es wird auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Dieses habe bestätigt, dass Informationen über die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz schutzwürdig seien. Eine Offenlegung dieser Informationen könnte Abwehrstrategien gegen den Nachrichtendienst ermöglichen und dessen Erkenntnisgewinnung erschweren.

Die begehrten Informationen beträfen nachrichtendienstliche Methoden und Arbeitsweisen, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz. Eine Offenlegung könne die Funktionsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und damit die Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erbetenen Informationen beim Deutschen Bundestag komme daher nicht in Betracht, da das Risiko einer Offenlegung unter keinen Umständen hinnehmbar sei. Interessant ist jedoch, dass die Offenlegung mögliche weitere Operationen gefährden könnte, weshalb selbst eine Offenlegung gegenüber einem begrenzten Empfängerkreis nicht angemessen wäre.

Weyel kommentierte die Antwort gegenüber FREILICH lakonisch: „Anstatt den angeblich Ausgespähten zu warnen, wartet der Verfassungsschutz bis zum Wahlkampf, um ihn medial vorzuverurteilen. Um dieses durchsichtige Manöver zu entschuldigen, beruft sich die Regierung auch noch auf das Staatsgeheimnis.“