AfD-Niedersachsen: Landesliste für Bundestag droht zu scheitern

Nachdem die AfD Niedersachsen vor ein paar Monaten die Listenplätze für die kommende Bundestagswahl gewählt hatte, wird nun über die Zulässigkeit der Ergebnisse und Wahlwiederholung diskutiert. Grund: Nicht alle stimmberechtigten Mitglieder erhielten damals eine Einladung zur Aufstellungsversammlung.
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AfD-Niedersachsen: Landesliste für Bundestag droht zu scheitern

Bild: metropolico.org

Nachdem die AfD Niedersachsen vor ein paar Monaten die Listenplätze für die kommende Bundestagswahl gewählt hatte, wird nun über die Zulässigkeit der Ergebnisse und Wahlwiederholung diskutiert. Grund: Nicht alle stimmberechtigten Mitglieder erhielten damals eine Einladung zur Aufstellungsversammlung.

Braunschweig. – Anfang Dezember 2020 hielt die AfD Niedersachsen ihre Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landesliste für die Bundestagswahl 2021 ab. Hierbei steckte das Team um Armin-Paulus Hampel und Jens Kestner, dem mittlerweile aufgelösten „Flügel“ nahestehend, eine überraschend drastische Niederlage ein. So galt Hampel, außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und früherer Landesvorsitzender, als Spitzenkandidat. Er musste sich jedoch dem ehemaligen Bundeswehr-General Joachim Wundrak geschlagen geben. Ebenso erging es dem amtierenden Landesvorsitzenden Jens Kestner, der im Kampf um Listenplatz zwei dem Landwirt Frank Rinck unterlag.

Das „liberale Lager“ der Partei dominierte insgesamt die Listenwahl deutlich und ging damals als klarer Sieger im internen Lagerstreit der AfD aus der Aufstellungsversammlung. Doch diese Wahl könnte nun bald wiederholt werden müssen und damit die Karten neu gemischt werden: Wie aus einem Mitgliederschreiben der AfD-Niedersachsen hervorgeht, soll es im Nachgang jener Aufstellungsversammlung Beschwerden von Mitgliedern bezüglich des rechtssicheren Zustandekommens der Landesliste gegeben haben.

Stimmberechtigte Mitglieder erhielten keine Einladung

So sollen stimmberechtigte Mitglieder keine Einladung zur Aufstellungsversammlung erhalten haben. Nach Prüfung durch die Landesgeschäftsstelle war dies bei 40 Personen der Fall. Als Grund hierfür werden „nicht vollständige Auskünfte“ über Mitglieder-Andressen seitens der Bundesgeschäftsstelle genannt, mit welcher sich die Landesgeschäftsstelle wiederholt in Verbindung gesetzt hätte, um den fristgerechten Versand der Einladungen an alle stimmberechtigten Mitglieder zu gewährleisten.

Bei dem Personenkreis der 40 nicht Eingeladenen handle es sich „bei 24 Personen um Mitglieder, deren Datensatz zwar eine persönliche E-Mail-Adresse aufweist, die jedoch dem Erhalt von elektronischer Post widersprochen haben“. Die übrigen 16 Mitglieder hätte die Einladung nicht erreicht, da sie nicht mehr unter der angegebenen Adresse wohnhaft seien. Zudem sei ein nicht stimmberechtigter EU-Ausländer als stimmberechtigt akkreditiert worden.

Zulassung der gewählten Landesliste nun gefährdet

„Da gemäß des Bundeswahlgesetzes die Einladung aller stimmberechtigten Mitglieder eine Voraussetzung für die Zulassungsfähigkeit einer aufgestellten Landesliste ist und von Mitgliedern angekündigt wurde, diese Liste anzugehen, konnte nunmehr eine Zurückweisung der Landesliste durch die Landeswahlleitung nicht mehr ausgeschlossen werden“, heißt es seitens der AfD-Niedersachsen. Ein rechtliches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, welches „im Ergebnis die Zulassung der Landesliste als unwahrscheinlich feststellt und die Wiederholung der Aufstellungsversammlung zur Wahl der Landesliste anrät“.

Ob diese Wiederholung der Aufstellungsversammlung tatsächlich stattfindet, ist noch offen. Die Landeswahlleiterin hat sich bisher zur Bewertung dieses Falles nicht geäußert. Der Bundesvorstand ist informiert und wurde gebeten, eine Handlungsempfehlung für die Niedersachsen auszusprechen.

Über den Autor
Christin Schneider

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