Vor einem Monat hat die Bundesregierung das sogenannte Digitale-Identitäten-Gesetz (DidG) in den Bundestag eingebracht. In den nächsten Wochen wird darüber debattiert, ob zukünftig durch eine neue Handy-Software ein deutlich vereinfachter Verifizierungsprozess bei behördlichen und alltäglichen Leistungen erfolgen kann, der sogar eine Bezahlfunktion beinhaltet. Doch während die Befürworter, allen voran der schwarz-roten Koalition, darin eine erhebliche Entlastung des Bürgers sehen, fürchten Kritiker langfristige Verhaltensaufzeichnungen und einen gläsernen Bürger, dessen Alltag der Staat per Klick einsehen und sogar steuern kann.
Der digitale Schlüssel zum Alltag
„EU-Digital-Identity-Wallets werden es möglich machen. Es wird eine sichere und einfache Möglichkeit für europäische Bürger, Einwohner und Unternehmen sein, zu beweisen, wer sie sind, wenn sie auf digitale Dienste zugreifen“, bewirbt die Europäische Union auf ihrer Internetseite die Einführung der Digitalen Identität, die zukünftig Voraussetzung sein soll, um beispielsweise EU-Ländern Rechtsgeschäfte zu tätigen. Oder persönliche Unterlagen wie Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse rechtssicher gegenüber Dritten zu verwenden. Ihren Ursprung hat das Europäische Digital Identity Framework, kurz EUDI, in einer 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung, die bis Ende 2026 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll. Und jetzt in der Bundesrepublik auf der politischen Tagesordnung steht, wo sie maßgeblich von Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, vorangetrieben wird. „Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die EUDI-Wallet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so der CDU-Politiker.
Freiwillig – aber für wie lange?
Während die Politiker der Regierungskoalition die Vorzüge einer solchen digitalen ID preisen, mit der „Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können“, schlagen Datenschützer Alarm. Denn was zunächst auf Ebene der Freiwilligkeit gelten soll, könnte schon bald als Standardverfahren eingesetzt werden, zu dem keine analogen Alternativen mehr zugelassen werden. Der Zwang zur Handy-App, einhergehend mit der faktischen Pflicht zum Smartphone und der Bereitschaft, seine Daten gegenüber dem Staat auszubreiten. Dabei ist bisher noch weitgehend unklar, wie die Wallet überhaupt betrieben werden soll. Zwar wurde die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit der Umsetzung beauftragt, Detailfragen über die einzelnen Abläufe – und insbesondere, wie die Daten der Bürger auch vor einem spionagewütigen Staat geschützt werden – sind ungeklärt. Als „intransparent“ bezeichnet beispielsweise Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG), die sich im Rahmen einer Fachtagung zur geplanten Wallet äußerte, den bisherigen Entwicklungsprozess durch die SPRIND.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor Einführung der Wallet, sieht erhebliche Bedenken: „Sonst werden Datenschutz und Datensicherheit gefährdet. Denn die gespeicherten Ausweisdokumente enthalten besonders sensible Daten. Werden diese Daten missbräuchlich verwendet, können große Schäden entstehen“. Um dieses Risiko zu minimieren, fordert der Verband, dass die Verwendung getätigter Transaktionen nicht durch den Anbieter nachverfolgt werden dürfte – genau das ist bisher jedoch vorgesehen, so dass sämtliche Bezahlungs- und Ausweisprozesse über Jahre hinweg rekonstruierbar sind.
Wenn Bequemlichkeit zur Kontrolle wird
Kritiker sehen in der Einführung einer europaweiten Wallet zudem den Versuch, analoge Prozesse zu überwinden und ein System zu schaffen, dass es Regierungen ermöglicht, Bürger per Mausklick faktisch abschalten zu können. „Die geplante EU-weite digitale Identitäts- und Geldbörse geht weit über den notwendigen Modernisierungsbedarf hinaus und birgt erhebliche Risiken für Datenschutz, individuelle Freiheit und den Erhalt analoger Strukturen. Wir sehen in der EUDI-Wallet das Potenzial für dauerhaften Datenabgriff, Verhaltenssteuerung und Überwachung, wie es bereits während der Coronazeit mit QR-Codes deutlich wurde. Eine nationale Lösung sichert die dringend erforderliche Staatsmodernisierung, ohne Bürger einem digitalen Kontrollsystem auszusetzen“, teilt die AfD-Bundestagsfraktion in einer Stellungnahme Ende Juni 2026 mit und fordert, stattdessen ein nationales System zu entwickeln (statt einer EU-weiten Lösung), welches ausschließlich zur vereinfachten Abwicklung staatlicher Verwaltungsvorgänge dient. Quasi eine deutlich reduzierte Light-Version der geplanten EUDI. Kritik kommt nicht nur von der AfD, sondern auch aus den Reihen der Linkspartei-Fraktion, die ebenfalls fehlende Transparenz kritisiert und Sicherheitsbedenken vorbringt.
Zwar loben die Befürworter des Projekts die mögliche Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, doch diese könnten bereits heute analog ebenso umgesetzt werden: Zukünftig sollen etwa Bürger ab 70 Jahren ihren Personalausweis nicht mehr verlängern müssen, sondern für die restliche Lebenszeit die digitale Wallet nutzen können. Weshalb die gleiche Praxis nicht bereits bisher bei der Beantragung von Personalausweisen auf den städtischen Meldeämtern umgesetzt wird, immerhin ändert sich die Körpermerkmale älterer Menschen seltener, als noch in jungen Jahren, was auch für den digitalen Vorstoß der Grund sein dürfte, bleibt unklar – es entsteht der Eindruck, dass ein „Bonus“ beworben wird, den es längst hätte für alle geben können.
Vom Altersnachweis zum gläsernen Nutzer?
Während ältere Bürger mit vermeintlichen Vorzügen gelockt werden, fürchtet das Portal Netzpolitik in der Möglichkeit, bereits mit 12 Jahren die neue digitale Identität nutzen zu können, einen Versuch, Alterskontrollen für die Nutzung von Social-Media-Plattformen vorzubereiten. Eine hinlänglich bekannte Forderung der etablierten Parteien, die vor allem eine Reaktion auf die steigende Popularität der AfD in sozialen Netzwerken war, weshalb Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Tiktok, Instagram und Co. kurzerhand untersagt bzw. erschwert werden soll. Doch nicht nur die Frage des vermeintlichen Jugendschutzes spielt eine Rolle: Wenn die Nutzung sozialer Netzwerke an die jeweilige Wallet geknüpft sind, wird die Anonymität des Internets faktisch abgeschafft und jedes Nutzerkonto kann, zumindest durch staatliche Behörden, zugeordnet werden. Gleichzeitig kann der Staat mit einem darauf aufbauenden Gesetz beschließen, dass bestimmten Bürgern die Nutzung sozialer Netzwerke zukünftig untersagt wird. Beispielsweise als Maßnahme des Strafrechtes: Wer mehrmals Politiker beleidigt oder Meinungsdelikte wie Volksverhetzungen oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (insbesondere durch einen Ausruf mit drei Wörtern, der den Namen des eigenen Landes beinhaltet) begeht, könnte eine Einschränkung seiner Wallet erhalten und sich zukünftig nicht mehr in entsprechenden Netzwerken anmelden dürfen.
Aus dem gleichen Blickwinkel heraus ist ebenfalls bedenklich, dass die EUDI nicht nur Ausweis- und Führerscheinfunktionen umfassen soll, sondern mit ihr zukünftig auch bezahlt werden kann. Sobald Bezahlungsprozesse verpflichtend an die Nutzung der Wallet geknüpft sind, droht missliebigen Bürgern das Einkaufsverbot per Knopfdruck. Entsprechende Überlegungen (bzw. teils umgesetzte Maßnahmen) aus der Coronazeit verdeutlichen, dass es sich bei solchen Gedankengängen wahrlich nicht um Verschwörungstheorien handelt. Angesichts dieser Zweifel und eines zunehmend stärkeren Gegenwindes bleibt offen, ob die Einführung des Gesetzes fristgerecht zum 1. Januar 2026 erfolgen kann oder es der Opposition, im Zusammenspiel mit Datenschützern, gelingt, das Vorhaben auf den letzten Metern auszubremsen. Dazu bräuchte es aber wohl eine deutlich stärkere Öffentlichkeit, denn obwohl das Thema jeden Bürger in der Bundesrepublik betreffen wird, findet es bisher wenig Aufmerksamkeit.





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