AfD fordert gemeinnützige Arbeit für Sozialhilfeempfänger

Es gilt als Tabubruch auf der bundespolitischen Bühne. Die AfD forderte im Bundestag die Eingliederung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in gemeinnützige Tätigkeiten.
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Berlin. – Ab Januar soll das bisherige Hartz-IV-System abgeschafft werden. Ersetzt werden wird es, geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), durch ein umfangreicheres „Bürgergeld“. Teil der Reform ist die Verlängerung der sogenannten „Vertrauenszeit“. In diesem auf sechs Monate begrenzten Zeitabschnitt dürfen die Leistungen von Empfängern nicht gekürzt und diese nicht zu Gegenleistung gezwungen werden. Die AfD kritisierte in ihrem Antrag die Tendenz zum „Müßiggang“ solch leicht zugänglicher Sozialleistungen.

Fordern und Fördern

Die AfD-Fraktion fordert stattdessen eine „Bürgerarbeit“ von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern. Dabei werde die Menschenwürde der Betroffenen gewahrt und auch das Prinzip von Leistung und Gegenleistung werde erfüllt. Auf kommunaler Ebene könnten Erwerbsfähige bei der Heimatpflege, Wohlfahrt für Senioren oder Menschen mit Behinderung und beispielsweise bei Natur- und Tierschutz aushelfen.

Wer diesen Arbeitsangeboten nicht nachkomme, muss laut Vorstellungen der AfD mit Sanktionen rechnen. Möglichkeiten wären Kürzungen der Leistungen oder in Härtefällen ein kompletter Zahlungsstopp. René Springer sagte hierzu der Jungen Freiheit: „Ohne verpflichtende Bürgerarbeit ist das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld für viele nichts anderes als eine riesengroße soziale Hängematte ohne jeden Anreiz, sich überhaupt noch auf Jobsuche zu begeben – also ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose“.


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