Berlin. – Im Jahr 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit insgesamt rund 521.000 Genehmigungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erteilt. Damit wurde der Vorjahreswert von 446.000 nicht nur deutlich übertroffen – ein Plus von mehr als 17 Prozent –, sondern es wurde auch ein massiver Anstieg im Vergleich zu 2021 verzeichnet. Binnen vier Jahren kletterte die Zahl der Zulassungen um 140 Prozent.
Drei Viertel der Genehmigungen für Erwerbsmigranten
Der Großteil der bewilligten Anträge entfiel im Jahr 2025 auf Personen, die im Rahmen der regulären Fachkräfteeinwanderung eine Beschäftigung aufnehmen wollten. In diesem Segment wurden mehr als 75 Prozent der Zustimmungen erteilt. Knapp ein Viertel – rund 24 Prozent – betraf Menschen mit Fluchthintergrund. Dabei handelte es sich überwiegend um Asylbewerber oder geduldete Personen, die eine Arbeit aufnehmen wollten.
Im vergangenen Jahr lehnte die Behörde gleichzeitig etwa 134.000 Anträge ab. Gründe hierfür waren unter anderem nicht erfüllte gesetzliche Vorgaben bei den Arbeitsbedingungen. Zudem führte das ausgeschöpfte Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung dazu, dass zahlreiche Anträge nicht bewilligt werden konnten.
Pflege, Logistik und Gastronomie besonders gefragt
In bestimmten Berufsgruppen sind ausländische Arbeitskräfte besonders stark vertreten. An der Spitze liegen Pflegeberufe mit rund 78.000 Genehmigungen. Auf dem zweiten Platz liegen Tätigkeiten im Bereich Logistik, etwa Zustellung und Lager, mit über 70.000 Fällen. Auch das Gastgewerbe spielt eine zentrale Rolle: So entfielen rund 45.000 Zulassungen auf Köche und weitere gut 38.000 auf Servicepersonal.
Angesichts der stark steigenden Zahlen betont die Bundesagentur ihre Rolle im Verfahren und verteidigt die Bearbeitungsgeschwindigkeit. Vanessa Ahuja, Vorständin für das internationale Geschäft der Bundesagentur, erklärt dazu in einer Presseinformation: „Mit der Arbeitsmarktzulassung schützen wir sowohl für deutsche als auch ausländische Beschäftigte Standards am deutschen Arbeitsmarkt. Durch gleiche Arbeitsbedingungen unterstützen wir die Akzeptanz für Fachkräfteeinwanderung“. Rund 99 Prozent der Anträge würden binnen 14 Tagen entschieden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. „Selbst wenn Unterlagen nachgefordert werden mussten, gelang uns dies in 82 Prozent der Fälle“, betont sie. Bei den komplexen Einreiseverfahren sei die Bundesagentur ein schneller und verlässlicher Akteur, „wir sind nicht der Flaschenhals“.
Was eine Arbeitsmarktzulassung tatsächlich bedeutet
Rechtlich gesehen erteilen die zuständigen Ausländerbehörden die Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern. In den meisten Fällen ist dafür eine vorherige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Eine solche Zustimmung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die betreffende Person auch tatsächlich nach Deutschland einreist. Zudem erfasst die Statistik die Anzahl der Anträge, nicht jedoch die Zahl der einzelnen Antragsteller. Da Mehrfachanträge möglich sind, dürfte die tatsächliche Personenzahl unter der Gesamtzahl der Verfahren liegen.
Unionsbürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Das Gleiche gilt für anerkannte Asylberechtigte. Die Behörde darf einer Beschäftigung nur dann zustimmen, wenn ausländische Arbeitskräfte nicht zu schlechteren Bedingungen eingestellt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer. Damit soll eine Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt sichergestellt werden.



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