Abschiebung unmöglich

Vergewaltiger aus Illerkirchberg abgetaucht

Ein 30-jähriger Afghane, der 2019 im baden-württembergischen Illerkirchberg ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigte, soll abgeschoben werden. Doch dieser ist abgetaucht und unauffindbar.

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Vergewaltiger aus Illerkirchberg abgetaucht
Illerkirchberg© Richard Mayer, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Illerkirchberg. - Nach dem schwerwiegenden Mordfall eines Mädchens durch einen eritreischen Migranten schreibt das beschauliche Dorf Illerkirchberg ein weiteres Mal traurige Schlagzeilen. Ein 30-jähriger Afghane sollte nach der Vergewaltigung einer 14-jährigen Deutschen im Jahr 2019 im vergangenen Jahr abgeschoben werden. Doch trotz der polizeilichen Auflage, die Gemeinde nicht zu verlassen ist der Mann nun verschwunden. Das zuständige Landratsamt hat eine Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und Strafanzeige wegen Verletzung der Meldepflicht gestellt.

Zuständigkeitsdschungel Deutschland

Während der afghanische Vergewaltiger auf freiem Fuß ist, streiten die deutschen Behörden um die Zuständigkeit des Falls. Polizei und Landratsamt schieben sich den schwarzen Peter zu, keiner will die Suche nach dem Afghanen übernehmen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis meldet lediglich die Zuständigkeit der Polizei im Rahmen von Grenz- oder Personenkontrollen, könne jedoch „aus Gründen der fehlenden Zuständigkeit oder des Datenschutzes“ keine weiteren Angaben machen. Trotz der Zustimmung des Regierungspräsidiums in Tübingen und des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg zur Abschiebung fehlt bislang jede Initiative zur Umsetzung. Der Schutz der einheimischen Bevölkerung ist von einer Selbstverständlichkeit zu einer Frage von Zuständigkeiten geworden.