‚Querdenken‘-Gründer Ballweg bleibt in Haft

Mit den verschärften Corona-Maßnahmen kamen auch kleine Widerstandsgruppen auf die Straße. Erst Michael Ballweg gab mit der „Querdenken“-Bewegung diesen Gruppen einen gemeinsamen Rahmen.
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‚Querdenken‘-Gründer Ballweg bleibt in Haft

Querdenken-Gründer Michael Ballweg bei einer Veranstaltung in Ulm

© Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Mit den verschärften Corona-Maßnahmen kamen auch kleine Widerstandsgruppen auf die Straße. Erst Michael Ballweg gab mit der „Querdenken“-Bewegung diesen Gruppen einen gemeinsamen Rahmen.

Stuttgart. – Einer der bekanntesten deutschen Regierungskritiker ist weiterhin in Haft. Nach einem zweiten Haftverkündungstermin steht fest, dass Michael Ballweg weiterhin Opfer gezielter juristischer Maßnahmen bleibt. Der neuste Vorwurf: Die theoretische Vorbereitung einer Straftat „in seinem Kopf“. Das Amtsgericht Stuttgart steht in starker Kritik durch Ballwegs Anwalt, Ralf Ludwig. So hätten sich die Richter geweigert, den Hauptentlastungszeugen vorzuladen und hätten vorsätzlich die Anhörung des „Querdenken“-Gründers abgebrochen. Ballwegs Verteidiger ist sich sicher: „Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt.“

Seit Monaten ohne Prozess in Haft

Michael Ballweg befindet sich seit Juni in Untersuchungshaft. Das fragwürdige Vorgehen der Justiz stößt dabei auch bei anderen regierungskritischen Stimmen auf Unbehagen. So schreibt etwa der Journalist Boris Reitschuster auf seinem Blog:

„Wie kann es sein, dass Kinderschänder und Vergewaltiger regelmäßig auf freiem Fuß bleiben, während Ballweg seit mehr als fünf Monaten im Gefängnis sitzt? Wie kann es sein, dass im Falle der Millionen-Masken-Deals die Verdächtigen nie in Untersuchungshaft kamen, dafür aber der ‚Querdenken‘-Gründer? Wie ist das Vorgehen der Justiz zu erklären, das die Anwälte schildern?“

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