FREILICH: Herr Corchia, Anfang September müssen Sie und fünf weitere Aktivisten der Jungen Tat vor dem Bezirksgericht Zürich erscheinen. Gegenstand der Anklage sind mehrere Aktionen aus den vergangenen Jahren und unterschiedliche strafrechtliche Vorwürfe. Wie bewerten Sie die Anklage insgesamt – und was steht für Sie bei diesem Prozess grundsätzlich auf dem Spiel?
Manuel Corchia: Die Anklage steht nun seit mehreren Jahren im Raum. Es geht bei diesem Prozess um weit mehr als einzelne strafrechtliche Vorwürfe. Ich sehe darin den Versuch, an uns ein Exempel zu statuieren und damit abschreckend auf das gesamte patriotische, rechte, identitäre oder nationalistische Vorfeld in der Schweiz zu wirken. Man versucht, uns mit einem möglichst harten Urteil zum Schweigen zu bringen. Für mich persönlich steht dabei durchaus viel auf dem Spiel.
Ich bin ein junger Vater, und wenn eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie finanzielle Folgen von rund 50.000 Franken im Raum stehen, dann ist das alles andere als eine Kleinigkeit. Das muss und sollte man ernst nehmen. Selbige Strafen fallen für meinen langjährigen Mitstreiter und Co-Leiter Herrn Lingg an, welchen ebenfalls 15 Monate Haft erwartet. Gerade angesichts dieser schwerwiegenden Konsequenzen sollte man einen Schritt zurücktreten und sich vor Augen führen, worum es in diesem Verfahren eigentlich geht. Zu den zentralen Vorwürfen gehören Aussagen und Botschaften wie „Familie statt Gender-Ideologie“ oder „#NoPrideMonth“ sowie der Vorwurf, wir hätten – so wird es in der Anklage formuliert – „nicht heteronormative sexuelle Orientierungen“ diskriminiert. Ich halte diese Vorwürfe angesichts der geforderten Strafen für geradezu absurd und vollkommen unverhältnismässig.
Nebst der Diskriminierung geht es um verschiedene Bagatelldelikte sowie um einen aus unserer Sicht unberechtigten Vorwurf des Landfriedensbruchs, nachdem wir von der Polizei in Richtung linksextremer Gegendemonstranten gedrängt wurden. Zwei ursprünglich vorgeworfene Hausfriedensbrüche wurden bereits fallengelassen. Gleichzeitig finden sich Anklagepunkte wie eine Sachbeschädigung von knapp 20 Franken. Auch im Zusammenhang mit unserem „#NoPrideMonth“-Kreuz wird eine Sachbeschädigung geltend gemacht, weil beim Hinaustragen des Kreuzes durch die Polizei beziehungsweise andere Anwesende Kratzer am Boden entstanden sind. Wir gehen deshalb offensiv mit dem Verfahren um und haben unsere Kampagne „Freie Rede – Ja“ samt Petition für die Meinungsfreiheit gestartet. Denn für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn eine politische Aussage wie „Familie statt Gender-Ideologie“ strafrechtlich relevant sein soll, dann müssen wir ernsthaft darüber sprechen, wie es um die Meinungsfreiheit in der Schweiz bestellt ist.
Sie haben bereits angesprochen, dass sich die Anklage aus sehr unterschiedlichen Vorwürfen zusammensetzt. Ein Teil betrifft klassische Begleiterscheinungen politischer Aktionen wie Hausfriedensbruch, Vermummung oder den Einsatz von Pyrotechnik, andere unmittelbar die vermittelten politischen Botschaften. Sehen Sie gerade darin eine neue Qualität des Verfahrens?
Hier zeigt sich vor allem eines – dass versucht wird, möglichst viele einzelne Vorwürfe zu einer möglichst schwerwiegenden Gesamtanklage zusammenzufügen. Wie bereits erwähnt, geht es teilweise um Sachbeschädigungen von gerade einmal 20 Franken. Das zeigt für mich, wie nach jedem noch so geringfügigen Vorwurf gegriffen wird, um die Anklage künstlich aufzublähen. Besonders auffällig ist für mich der Kontrast zu unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre. Seit der Gründung der Jungen Tat im Jahr 2020 wurden wir dutzende Male von Linksextremisten gewaltsam angegriffen. In mehreren Fällen wurden diese Personen identifiziert, DNA-Spuren gesichert oder mutmaßliche Täter ausfindig gemacht. Trotzdem hat meines Wissens keiner dieser Fälle zu einer entsprechenden Verurteilung geführt. Dabei geht es aus unserer Sicht keineswegs um Bagatelldelikte, sondern teilweise um handfeste körperliche Angriffe und Überfälle. Diese auffällige Diskrepanz in der strafrechtlichen Behandlung lässt bei mir den Eindruck entstehen, dass politische Erwägungen zumindest mittelbar Einfluss darauf haben, mit welcher Konsequenz solche Fälle verfolgt werden.
Die eigentlich neue und die besonders problematische Qualität dieses Verfahrens liegt darin, dass politische Aussagen selbst zum Gegenstand schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe werden. Die Anklage stützt sich dabei teilweise stark auf die Interpretation unserer angeblichen Absichten: Wir hätten Diskriminierung bewusst in Kauf genommen, Menschen verängstigt oder gar „Furcht und Schrecken“ verbreitet. Für mich sind das weniger objektiv feststellbare Tatsachen als vielmehr politische Deutungen unserer Aussagen und Aktionsformen.
Die Schweiz wird gerne als Hort der Meinungsfreiheit und der direkten Demokratie betrachtet. Aus meiner Sicht entspricht dieses Selbstbild schon länger nicht mehr uneingeschränkt der Realität. Dieser Prozess führt uns das nun einmal mehr und auf besonders schmerzliche Weise vor Augen: Wenn politische Aussagen nicht nur kritisiert und gesellschaftlich bekämpft, sondern zum Gegenstand von Strafverfahren mit derart weitreichenden Konsequenzen werden, müssen wir uns fragen, wie weit die viel beschworene Meinungsfreiheit tatsächlich reicht. Am Ende steht eine Strafandrohung von 15 Monaten Freiheitsstrafe sowie finanzielle Folgen von mehreren Zehntausend Franken, noch ohne die zusätzlichen Prozess- und Verteidigungskosten. Gemessen daran, dass es einerseits um solche politischen Interpretationen und andererseits um Delikte mit teilweise sehr geringem Sachschaden geht, halte ich das für vollkommen unverhältnismässig.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte die Tanzhaus-Aktion von 2022 erhalten. Die Staatsanwaltschaft behandelt dabei auch Aussagen wie „Es gibt nur zwei Geschlechter“ und „Familie statt Gender-Ideologie“ im Zusammenhang mit Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Was bedeutet diese rechtliche Bewertung aus Ihrer Sicht für die Meinungsfreiheit in der Schweiz?
Ich kann Ihnen darauf eine kurze und eine lange Antwort geben. Die kurze lautet: Die Meinungs- und Redefreiheit gerät in der Schweiz aus meiner Sicht genauso unter Druck wie in anderen Teilen Europas. Dieser Prozess ist für mich ein weiteres Beispiel dafür. Konkret erleben wir hier, dass Aussagen wie „Familie statt Gender-Ideologie“ im Zusammenhang mit einem Protest gegen eine Drag-Queen-Lesung für Kinder strafrechtlich relevant werden sollen. Für mich sind das legitime politische beziehungsweise biologische Aussagen, die weder aussergewöhnlich noch gesellschaftliche Randpositionen sind. Dass daraus ein Diskriminierungsvorwurf konstruiert wird, halte ich für hochproblematisch.
Natürlich argumentiert die Anklage nicht ausschliesslich mit den Aussagen selbst. Sie verbindet diese mit unserem Auftreten und der Form des politischen Protests – etwa damit, dass Aktivisten vermummt aufgetreten seien. Genau darin liegt für mich aber ein wesentlicher Punkt: Es geht nicht mehr nur darum, was gesagt werden darf, sondern zunehmend auch darum, welche Formen politischen Protests von rechts überhaupt noch akzeptiert werden. Dass wir teilweise vermummt auftreten, hat konkrete Gründe. Aktivisten und teilweise auch deren privates Umfeld wurden bedroht, gedoxxt und öffentlich geoutet; Menschen haben dadurch Arbeitsstellen verloren oder mussten mit anderen persönlichen Konsequenzen rechnen. Gleichzeitig haben wir wiederholt körperliche Angriffe durch Linksextremisten erlebt. Wenn wir angesichts solcher Erfahrungen unsere Identität schützen und uns anschliessend gerade diese Vermummung strafrechtlich vorgeworfen wird, hat das für mich eine boshafte Ironie. Politischer Protest muss in der Schweiz möglich bleiben – auch dann, wenn er unbequem, provokant oder rechts ist. Das betrifft die Genderdebatte genauso wie andere kontroverse Themen, insbesondere die Migrationspolitik.
Meine Sorge ist deshalb auch die präjudizielle Wirkung eines solchen Urteils: Wenn heute bestimmte Aussagen im Kontext unseres Protests als diskriminierend verurteilt werden, stellt sich die Frage, welche politischen Positionen morgen auf dieselbe Weise behandelt werden. Ich befürchte, dass die Grenze anschliessend immer weiter verschoben wird und etwa migrationspolitische Aussagen zunehmend unter dem Begriff der Diskriminierung strafrechtlich verfolgt werden könnten. Deshalb ist dieser Prozess auch für Menschen relevant, die mit uns politisch nicht in allen Punkten übereinstimmen. Man muss unsere Bewegung oder unsere Aktionsformen nicht gutheißen, um der Auffassung zu sein, dass kontroverse politische Positionen und Protest grundsätzlich möglich bleiben müssen. Genau deshalb werben wir auch für Solidarität mit den Angeklagten und für die Unterstützung unserer Petition „Freie Rede – Ja“.
Bei der Tanzhaus-Aktion unterscheiden sich Ihre Darstellung und jene der Anklage in wesentlichen Punkten. Was ist aus Ihrer Sicht damals im Inneren des Gebäudes tatsächlich geschehen?
Das ist eine sehr treffende Frage, denn unsere Darstellung unterscheidet sich in diesem Punkt wesentlich von dem Bild, das teilweise von der Aktion vermittelt wurde. Für uns war bereits bei der Planung entscheidend, dass keine Kinder erschreckt oder anderweitig beeinträchtigt werden sollten. Deshalb kauften sich zwei unserer Aktivisten, Tobias und Selina, sowie ein weiterer damaliger Aktivist regulär Tickets und nahmen zunächst ganz normal an der Veranstaltung teil. Im entscheidenden Moment entfalteten sie ruhig und ohne Rufe oder sonstige Störungen ein kleines Banner mit der Aufschrift „Es gibt nur zwei Geschlechter“. Sie trugen zu diesem Zeitpunkt auch noch ihre normale Kleidung. Die Botschaft richtete sich aus unserer Sicht in erster Linie an die anwesenden Eltern und sollte auf das aufmerksam machen, was wir als ideologische Einflussnahme auf Kinder kritisieren. Entscheidend war für uns: Der Protest sollte friedlich und ruhig ablaufen und gerade nicht darauf abzielen, Kinder zu erschrecken. Nach unserer Auffassung eskalierte die Situation erst durch das Eingreifen der Veranstalterin Brandi Butler. Sie ging unmittelbar dazwischen, warf sich gegen beziehungsweise auf die Aktivisten, zerrte an ihnen und am Banner und begann zu fluchen. Aus unserer Sicht war es gerade diese Auseinandersetzung, die Unruhe verursachte und die Aufmerksamkeit der Kinder auf die Situation lenkte. Daraufhin zogen sich unsere Aktivisten unmittelbar zurück und verließen den Saal. Aus unserer Sicht lag deshalb auch kein Hausfriedensbruch vor. Die eigentliche, später öffentlich bekannt gewordene Protestaktion fand anschließend außerhalb des Tanzhauses statt. Dort konnten wir unsere politische Botschaft öffentlich vermitteln, ohne die Kinder innerhalb der Veranstaltung damit zu konfrontieren.
Sie sagen, die Situation sei erst durch das Eingreifen der Veranstaltungsleiterin körperlich geworden. Welche Belege oder Zeugen gibt es dafür, und welche Bedeutung hat dieser Vorgang im Verfahren?
Wir hatten zwei Aktivisten im Inneren, die diese Auseinandersetzung unmittelbar mitverfolgt haben und entsprechend als Zeugen schildern können, was aus ihrer Sicht geschehen ist. Wie bereits erwähnt, war gerade diese aus unserer Sicht aggressive Reaktion der ausschlaggebende Grund dafür, dass wir die Aktion sofort abbrachen und den Saal verließen. Für unsere Aktionen gilt ein klarer Grundsatz: keine Gewalt – zu keinem Zeitpunkt und zu keinem Preis. Sobald sich abzeichnete, dass die Situation körperlich eskalieren könnte, war für uns klar, dass die Aktion beendet wird. Für das Verfahren ist dieser Punkt aus meiner Sicht deshalb relevant, weil er die Frage betrifft, von wem die körperliche Eskalation tatsächlich ausging und weshalb unsere Aktivisten die Aktion unmittelbar darauf beendeten.
Mehrere Aktionen der Jungen Tat wurden in den vergangenen Jahren medial stark kritisiert und teilweise mit Begriffen wie „Sturm“ oder „Randale“ beschrieben. Haben solche Darstellungen Ihrer Ansicht nach auch den Umgang von Behörden und Justiz mit Ihrer Gruppe beeinflusst?
Natürlich. Aus meiner Sicht existieren Politik, Medien und Strafverfolgung nicht vollkommen losgelöst voneinander. Medien prägen das gesellschaftliche Klima und damit zwangsläufig auch die Wahrnehmung politischer Akteure. Gerade bei unseren Aktionen haben wir immer wieder erlebt, dass Begriffe wie „Sturm“, „Angriff“ oder „Randale“ verwendet wurden. Bei der Tanzhaus-Aktion war beispielsweise teilweise davon die Rede, Rechtsextreme oder Neonazis hätten eine Veranstaltung „gestürmt“ oder „angegriffen“. Das entspricht unserer Darstellung der tatsächlichen Abläufe überhaupt nicht. Solche Formulierungen erzeugen aber ein bestimmtes Bild: Aus einer politischen Protestaktion wird in der öffentlichen Wahrnehmung eine vermeintlich gewalttätige Aktion.
Das Problem ist, dass sich solche Darstellungen über Jahre verfestigen. Wir verfügen schlicht nicht über die finanziellen Mittel, um gegen jede aus unserer Sicht falsche oder verzerrende Berichterstattung juristisch vorzugehen. Dadurch entsteht ein öffentliches Bild unserer Gruppierung und unseres Aktionskollektivs, das wir für fundamental verzerrt halten. Ich bin überzeugt, dass dieses politische und mediale Klima auch Behörden beeinflusst. Gerade in Zürich haben wir es mit einem stark links geprägten politischen Umfeld zu tun. Wenn über Jahre medial das Bild einer gefährlichen oder gewalttätigen Gruppierung aufgebaut wird, halte ich es für unrealistisch anzunehmen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft oder andere staatliche Stellen diese öffentliche Debatte überhaupt nicht wahrnehmen. Genau deshalb ist es für uns in diesem Verfahren so wichtig, dass nicht Schlagzeilen oder politische Zuschreibungen beurteilt werden, sondern die konkreten Handlungen und Beweise.
Sie kritisieren also sowohl die öffentliche Darstellung Ihrer Aktionen als auch deren strafrechtliche Bewertung. Wo ziehen Sie selbst die Grenze zwischen bewusst provokantem politischem Aktivismus und Aktionen, bei denen die Rechte anderer unzulässig beeinträchtigt werden? Gibt es rückblickend Aktionen oder einzelne Elemente, die Sie heute anders gestalten würden?
Für uns ist die Grenze klar: Sobald Gewalt ins Spiel kommt oder Menschen verletzt werden, ist eine Aktion nicht mehr tolerierbar – unabhängig davon, ob die Gewalt von rechts oder von links ausgeht. Das ist ein grundlegender Bestandteil unseres Aktionskodex. Dieser Grundsatz findet sich meines Wissens auch in den Ermittlungsakten wieder. Es wurden interne Chats von uns ausgewertet, in denen ausdrücklich festgehalten wurde: Wenn die Gegenseite gewalttätig wird und eine Situation zu eskalieren droht, wird die Aktion abgebrochen. Wir suchen keine körperliche Auseinandersetzung und wollen auch keine Eskalation. Natürlich gibt es rückblickend bei einzelnen Aktionen Elemente, die wir mit dem heutigen Wissen möglicherweise anders planen oder umsetzen würden. Im Nachhinein ist man bekanntlich immer schlauer.
Im Großen und Ganzen halte ich aber einen Punkt für entscheidend: Seit der Gründung der Jungen Tat haben wir keine Aktion durchgeführt, bei der durch unser Handeln jemand körperlich verletzt wurde. Darauf sind wir durchaus stolz. Wir haben bewusst provokante und öffentlichkeitswirksame Aktionsformen gewählt, gleichzeitig aber konsequent an unserem Grundsatz der Gewaltfreiheit festgehalten. Ein Punkt, den wir heute tatsächlich anders handhaben, ist die Vermummung. Mittlerweile zeigen unsere Aktivisten grundsätzlich Gesicht. Das war damals noch nicht der Fall. Rückblickend glaube ich, dass eine frühere Entscheidung dafür möglicherweise auch manche Form der Kriminalisierung erschwert hätte. Gleichzeitig muss man die damaligen Umstände berücksichtigen: Wir verfügten zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht über die Strukturen und Ressourcen, um die persönlichen Konsequenzen aufzufangen, die mit einem öffentlichen Auftreten einhergehen können – etwa Doxxing, Bedrohungen, Angriffe auf das private Umfeld oder berufliche Konsequenzen. Heute sind wir organisatorisch anders aufgestellt und können damit besser umgehen. Insofern hat sich unsere Aktionsform weiterentwickelt, während der zentrale Grundsatz derselbe geblieben ist: politisch provokant und öffentlichkeitswirksam, aber gewaltfrei.
Sie haben eingangs bereits angesprochen, was eine mögliche Verurteilung für Sie persönlich bedeuten würde. Zwischen einigen der angeklagten Vorgänge und der Hauptverhandlung liegen mehrere Jahre. Wie haben sich die Ermittlungen in dieser Zeit auf Ihren Alltag und auf die politische Arbeit der Jungen Tat ausgewirkt?
Natürlich ist ein solches Verfahren etwas, das einem über Jahre im Nacken liegt. Gleichzeitig hat es uns in unserer politischen Arbeit nicht gehindert – eher im Gegenteil. Es hat uns angespornt, jetzt erst recht weiterzumachen, die Flucht nach vorne zu wagen und uns in unserem eigenen Schaffen immer wieder zu übertreffen. Wir wollten nicht zulassen, dass uns dieses Verfahren oder dieser aus unserer Sicht bewusst gelegte Stolperstein definiert oder in unserer Arbeit lähmt. Was man allerdings nicht unterschätzen darf, ist die finanzielle und organisatorische Abnutzung durch jahrelange Ermittlungen und Verfahren. Sie binden Zeit, Geld und Ressourcen, die andernfalls in unsere eigentliche politische Arbeit fließen könnten. Deshalb sind wir gerade jetzt für jede Unterstützung und jede Spende dankbar, die uns sowohl bei unserer politischen Arbeit als auch bei den anstehenden Prozessen und den damit verbundenen Kosten hilft. Unterstützungsmöglichkeiten finden sich auf „Junge Tat“ sowie bei unserer Kampagne „Freie Rede – Ja“. An dieser Stelle auch ein grosses Dankeschön an alle bisherigen und zukünftigen Unterstützer.
Sie haben das Verfahren bereits als Versuch bezeichnet, an der Jungen Tat ein Exempel zu statuieren. Warum sehen Sie darin mehr als ein gewöhnliches Strafverfahren über konkrete Einzelhandlungen – und welche Bedeutung könnte das Urteil aus Ihrer Sicht für andere politische Aktivisten in der Schweiz haben?
Ich sehe dieses Verfahren nicht als gewöhnliches Strafverfahren über einige isolierte Einzelhandlungen, sondern als Exempelstatuierung. Für mich ist es ein politisches Verfahren, mit dem ein Signal ausgesendet werden soll: Wer sich öffentlich exponiert, konsequent für eine rechte Weltanschauung einsteht und diese mit politischen Aktionen sichtbar macht, muss mit massiven persönlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die geforderten Strafen empfinde ich deshalb als drakonisch und repressiv. Sie sollen aus meiner Sicht nicht nur uns treffen, sondern auch eine abschreckende Wirkung auf andere politische Aktivisten entfalten. Entscheidend ist für mich zudem die mögliche präjudizielle Wirkung. Wenn Aussagen wie „Familie statt Gender-Ideologie“ oder „#NoPrideMonth“ in diesem Kontext zu Verurteilungen wegen Diskriminierung führen, besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass die Grenze anschliessend weiter verschoben wird. Heute trifft es die Junge Tat, morgen könnten ähnliche rechtliche Argumentationen gegen die Junge SVP oder andere rechte, patriotische und konservative Akteure eingesetzt werden. Ich glaube nicht, dass diese Entwicklung mit unserem Verfahren automatisch enden würde. Deshalb betrifft dieser Prozess meiner Ansicht nach nicht nur die sechs Angeklagten und auch nicht nur das unmittelbare Umfeld der Jungen Tat. Das gesamte patriotische, rechte, konservative und identitäre Spektrum in der Schweiz sollte genau beobachten, welche rechtlichen Grenzen hier gezogen werden. Es geht darum, Öffentlichkeit für das Verfahren zu schaffen, unsere Petition zu unterstützen und Solidarität zu zeigen – nicht nur wegen der Jungen Tat, sondern weil das Urteil aus meiner Sicht langfristige Auswirkungen darauf haben könnte, welcher politische Protest und welche politischen Aussagen in der Schweiz noch möglich sind.
Mit welcher Erwartung gehen Sie in die Hauptverhandlung am 4. September? Und was möchten Sie vor Gericht besonders klarstellen, das in der bisherigen öffentlichen Darstellung des Verfahrens aus Ihrer Sicht zu kurz gekommen ist?
Wenn ich ehrlich bin, gehe ich mit eher geringen Erwartungen in die Hauptverhandlung. Zwei der voraussichtlich beteiligten Richter sind beziehungsweise waren meines Wissens Mitglieder der SP, während ein weiterer Richter der SVP angehört. Das stärkt mein Vertrauen in eine unvoreingenommene Beurteilung dieses politisch stark aufgeladenen Verfahrens nicht gerade. Ich befürchte deshalb, dass die Argumente unserer Verteidigung letztlich wenig Gehör finden werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, werden wir das Urteil selbstverständlich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln anfechten und an die nächste Instanz weiterziehen. Wenn nötig, werden wir den Rechtsweg bis vor das Bundesgericht und gegebenenfalls darüber hinaus beschreiten. Denn für uns geht es hier um die Meinungsfreiheit – eines der zentralen Güter einer freien Schweiz. Dieses Recht werden wir nicht aufgrund eines einzelnen, aus unserer Sicht repressiven Verfahrens kampflos preisgeben.
Vor Gericht wollen wir insbesondere deutlich machen, worum es bei diesem Verfahren tatsächlich geht. Es geht aus unserer Sicht nicht um schwere Gewalttaten oder vergleichbare Verbrechen. Ein erheblicher Teil der Anklage besteht aus Bagatelldelikten, verbunden mit Vorwürfen, die unmittelbar aus unseren politischen Aussagen und Aktionen abgeleitet werden. Gerade diese Verbindung halte ich für gefährlich: Politische Aussagen dürfen meiner Ansicht nach nicht über immer weiter ausgedehnte Diskriminierungstatbestände faktisch zu Meinungsdelikten werden. Wir wollen deshalb nicht nur unsere eigene Position verteidigen, sondern grundsätzlich dafür einstehen, dass politische Rede und politischer Protest in der Schweiz möglich bleiben – auch dann, wenn sie provozieren oder dem vorherrschenden politischen Zeitgeist widersprechen. Deshalb zum Abschluss noch einmal mein ausdrücklicher Aufruf: Unterstützt uns bei den anstehenden Verfahren und unterschreibt unsere Petition auf „Freie Rede – Ja“. Vielen Dank für das Interview.
Herr Corchia, vielen Dank für das Gespräch!
Zur Person: Manuel Corchia ist Mitgründer und Co-Leiter der Schweizer Aktivistengruppe Junge Tat, die seit 2020 öffentlich in Erscheinung tritt. Er zählt zu den bekanntesten Gesichtern der Gruppe und tritt regelmäßig als Redner und Vertreter der Jungen Tat auf. Anfang September muss er sich gemeinsam mit fünf weiteren Aktivisten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.





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