Das Bistum Limburg hat einen Ratgeber für „geschlechtergerechte“ Sprache veröffentlicht. Damit rückt die Kirche Sprachvorgaben und Gender-Doppelpunkt statt Glaubensinhalten in den Mittelpunkt.
Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.
Schon lange ist die sogenannte Gendersprache konservativen und rechten Kräften ein Dorn im Auge. In letzter Zeit häufen sich nun die Bemühungen der CDU, das Gendern einzudämmen. Mit Erfolg? Marc Brunner zieht in seiner aktuellen Kolumne ein vernichtendes Resümee.