Islamistischer Prediger: „Supermarkt-Arbeit für Muslime haram“
Mit seiner Auslegung zum Arbeiten in Supermärkten sorgt der islamistische Prediger „Abul Baraa“ erneut für Aufsehen. Seiner Ansicht nach ist diese Tätigkeit für Muslime nicht erlaubt.
Mit seiner Auslegung zum Arbeiten in Supermärkten sorgt der islamistische Prediger „Abul Baraa“ erneut für Aufsehen. Seiner Ansicht nach ist diese Tätigkeit für Muslime nicht erlaubt.
Behörden in Nordrhein-Westfalen haben einen muslimischen Halal-Schlachthof bei Köln geschlossen.
„Obszöne rassistische Kommentare“: Der Prüfungsbogen einer 16-jährigen Engländerin wurde wegen Kritik an Halal-Schlachtungen für ungültig erklärt.
Weil die von religiöse Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung die Kriterien für das EU-Bio-Gütesiegel nicht erfüllen, darf Halal-Fleisch damit auch nicht gekennzeichnet werden.
Ein Gesetz im flämischen Landesteil Belgiens, welches die rituelle Schlachtung von Tieren teilweise verbietet, sorgt unter betroffenen Gruppen weiter für Unmut.
China ändert seine Gesetzeslage und legalisiert somit nachträglich die bereits bestehenden Umerziehungslager für Muslime. Ziel sei es, „religiösen Extremismus“ und Separatismus zu bekämpfen.