Berlin. – Die Bundesregierung hat neue Zahlen zu islamfeindlichen Straftaten in Deutschland veröffentlicht. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion für das vierte Quartal 2025 zeigt sich: Die offiziell registrierten Fälle bleiben vergleichsweise niedrig und schwere Gewalttaten sind selten. Damit relativieren die staatlichen Daten das in politischen Debatten und zivilgesellschaftlichen Berichten häufig gezeichnete Bild einer weit verbreiteten Islamfeindlichkeit teilweise.
Relativ geringe Zahlen im Quartal
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, wurden den Angaben der Sicherheitsbehörden zufolge im vierten Quartal 2025 bundesweit 164 Straftaten registriert, die dem Themenfeld „Islamfeindlich“ zugeordnet wurden. Im gesamten Jahr 2025 summierten sich die erfassten Fälle auf 1.543 Delikte. Dabei zeigt sich, dass nur ein sehr kleiner Teil dieser Taten mit direkter Gewalt verbunden war. In vielen Fällen handelte es sich um Delikte wie Beleidigung, Volksverhetzung oder die Verwendung verbotener Kennzeichen. Gewaltstraftaten bilden in der Statistik somit eine Minderheit. Auch Angriffe auf Moscheen waren selten. Im vierten Quartal wurden zehn Vorfälle mit Bezug zu Moscheen registriert, im gesamten Jahr waren es 53.
Besonders auffällig ist die vergleichsweise geringe Zahl verletzter Personen. Laut Bundesregierung wurden im letzten Quartal des Jahres 2025 acht Menschen leicht und eine Person schwer verletzt. Es gab keine Todesopfer. Die Zahlen zeichnen somit ein anderes Bild als der häufig vermittelte Eindruck eines flächendeckenden Gewaltproblems. Selbst im landesweiten Kontext ist die Zahl der Gewalttaten statistisch gesehen sehr begrenzt.
Ermittlungen und Festnahmen
Zu den 164 im letzten Quartal erfassten Straftaten wurden 85 Tatverdächtige ermittelt. Eine Person wurde festgenommen, ein Haftbefehl wurde jedoch nicht erlassen. Ein Großteil der ermittelten Tatverdächtigen entfällt auf den Phänomenbereich PMK-rechts, während andere Phänomenbereiche deutlich seltener vertreten sind.
Die Bundesregierung weist in Bezug auf die Zahlen selbst darauf hin, dass diese nur einen bestimmten Ausschnitt abbilden. Politisch motivierte Straftaten werden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst erfasst und anhand ihrer Motive und Umstände bestimmten Themenfeldern zugeordnet. Dabei steht nicht der Begriff „Muslimfeindlichkeit“ im Zentrum der Statistik. „Eine Auswertung zu der Motivation ‚muslimfeindlich‘ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt“, wie es im Dokument heißt. Stattdessen wird das Themenfeld „Islamfeindlich“ verwendet.




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