Die derzeitige Linie Berlins in Bosnien und Herzegowina wirkt weniger wie verantwortungsbewusste Vormundschaft über einen fragilen Frieden als ein riskantes Spiel im Blindflug: Der politische Einsatz gilt einer Figur mit außergewöhnlich weitreichenden, nur schwach eingehegten Befugnissen und zugleich begrenzter Legitimität – während ein belastbarer strategischer Plan dafür, was geschieht, wenn eben diese Figur das Feld destabilisiert, auf deutscher Seite erkennbar fehlt.
„Unsinn, völliger Unsinn!“
Am 17. August 2022 spielte sich im kleinen bosnischen Städtchen Goražde eine Szene ab, die sich im Rückblick wie ein Brennglas über die gesamte deutsche Politik in Bosnien und Herzegowina legt. Auf einer Pressekonferenz fragte eine Journalistin den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, ob er bereit sei, Änderungen am Wahlrecht auch ohne politischen Konsens durchzusetzen. Statt einer diplomatischen Antwort explodierte der 64-jährige bayerische Politiker: „Rubbish, full rubbish! I am rid of this!“ – „Unsinn, völliger Unsinn! Ich habe genug davon.“ Das Video verbreitete sich in kürzester Zeit im Netz.
Diese Episode ist kein Kuriosum, sondern ein Befund. Ein Mann, dem die Sicherung des Friedens in einem Land anvertraut ist, das einen blutigen Krieg hinter sich hat, demonstriert vor laufenden Kameras Gereiztheit – und eine Haltung, die als Verachtung gegenüber lokalen Akteuren gelesen werden muss. Brisanter ist, dass Schmidt seit seinem Amtsantritt 2021 selbst zu einem zentralen Faktor politischer Unruhe geworden ist – und dass der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz, ebenso wie die vorherige Ampelregierung, diesen Kurs weder sichtbar korrigiert hat noch offenbar zu korrigieren gedenkt.
Das Problem liegt jedoch nicht in einem einzelnen emotionalen Ausbruch, sondern darin, dass er den zugrunde liegenden Regierungsstil erstaunlich präzise offenlegt: Ich entscheide, ihr fügt euch. Gegenüber Journalisten formulierte Schmidt es unverblümt: Sie mögen zwar ihre Fragen stellen – „aber bitte nehmen Sie hin, wie ich entscheide“. Das ist nicht die Sprache eines Vermittlers in einer postkonfliktären Ordnung – es ist die Sprache eines Statthalters. Für Bosnien, wo das Vertrauen in externe Akteure durch die Erfahrungen der 1990er-Jahre ohnehin beschädigt ist, verwandelt eine solche Tonlage internationale Verwaltung rasch in eine weitere Konfliktpartei.
Legale Fiktion und praktische Narrenfreiheit
Formell stützt sich Schmidts Autorität auf die sogenannten „Bonner Befugnisse“ – ein Bündel von Rechten, das dem Hohen Repräsentanten durch einen Beschluss der politischen Konferenz in Bonn 1997 übertragen wurde. In der Praxis bedeutet das: Er kann verbindliche Gesetze erlassen, Entscheidungen gewählter Organe aufheben und Amtsträger jeder Ebene entlassen – bis hin zu Präsidenten.
Noch 2014 kam eine Studie der Universität Göttingen zu einem unmissverständlichen Befund: Diese Befugnisse „qualifizieren nicht als rechtliche Gewalt“ und seien lediglich eine „machtvolle, aber trügerische rechtliche Fiktion“, die weder aus dem Dayton-Abkommen noch aus einem Mandat des UN-Sicherheitsrats hergeleitet werden könne.
Und doch ist es genau diese „Fiktion“, auf der die reale Machtarchitektur in Bosnien ruht. Schon zwischen 1997 und 2010 setzte das Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) nahezu 200 Amtsträger ab oder entzog ihnen ihre Kompetenzen und traf mehr als 900 verbindliche Entscheidungen – vom Staatsflaggen-Design über wirtschaftspolitische Weichenstellungen bis zur Restrukturierung der Medienlandschaft. In einem Land mit rund 2,5 Millionen Einwohnern ersetzte jeder externe Eingriff die Entwicklung eigener Institutionen, statt sie zu fördern. Das ist längst keine „vorübergehende Aufsicht“ mehr, sondern eine chronische Substitution innerer Politik durch äußere Verwaltung.
Nächtlicher Staatsstreich
Die wohl skandalträchtigste Maßnahme Schmidts im Amt des Hohen Repräsentanten war die Änderung der Verfassung der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie des Wahlgesetzes – nicht nur ohne Konsens, sondern im wörtlichen Sinn in der Nacht nach der Wahl. Am 2. Oktober 2022, nur Minuten nach Schließung der Wahllokale, unterzeichnete Schmidt ein Dekret, das die Zahl der Delegierten im Haus der Völker der Föderation von 53 auf 80 anhob, das Verfahren ihrer Bestimmung neu ordnete und zugleich die Regeln der Regierungsbildung modifizierte. Juristen, die den Vorgang analysierten, wiesen zu Recht darauf hin: Das kommt einer faktischen Rückwirkung gleich – und kollidiert mit elementaren Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und der Vorhersehbarkeit von Wahlen.
Dass dabei ein konkreter Akteur erkennbar profitierte, war offenkundig. Die kroatische Partei, die einen Teil der Bevölkerung repräsentiert, erhielt faktisch den Status eines unverzichtbaren Partners bei der Regierungsbildung. Deutsche und englischsprachige Medien verwiesen auf den direkten Zusammenhang zwischen den nächtlichen Eingriffen und der Stärkung dieser Kraft – zulasten anderer innerbosnischer Koalitionsoptionen. Zusammengenommen mit den seit Jahren gepflegten Parteibeziehungen zwischen CSU/CDU und den kroatischen Christdemokraten wirkt das weniger wie abstrakte Sorge um „Stabilität“ und mehr wie politisch gefärbte Institutionen-Ingenieurskunst: ein Eingriff, der in einem fragmentierten Staat gezielt die Stellung einer „brüderlichen“ Partei absichert.
Vom Nationalstaat zur „verwalteten Zone“
Die zentrale Diagnose, die Analysten der amerikanischen Heritage Foundation dem bosnischen Projekt 2025 stellten, fällt hart aus – präziser lässt sie sich kaum formulieren: Der „Kern des gescheiterten Versuchs staatlicher Aufbauarbeit“ sei das OHR. Es ist es gerade die dauerhafte Intervention externer Diplomaten in nahezu alle Schlüsselbereiche – von Wahlen bis zur Wirtschaftspolitik –, die die Herausbildung einer eigenständigen Demokratie behindert und das Misstrauen zwischen den Gemeinschaften weiter vertieft. An diesem Punkt treffen sich konservative und national-souveränistische Kritik: Von einer Bevölkerung Verantwortungsübernahme für den eigenen Staat zu erwarten, ist illusorisch, wenn zentrale Entscheidungen systematisch nicht von ihr getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass in regionalen Debatten immer häufiger Vergleiche zwischen dem OHR und der Mandatsära des Völkerbundes oder sogar der alliierten Verwaltung in Deutschland und Österreich nach 1945 auftauchen: als temporäre Mechanismen konzipiert, die so lange blieben, bis sie selbst zum Faktor der Instabilität wurden. In diesem Licht sind emotionale Ausbrüche, nächtliche Dekrete und die Schaffung neuer Straftatbestände per untergesetzlichem Akt keine zufälligen Fehlleistungen eines Einzelnen, sondern Symptome eines überreifen Systems externer Steuerung.
Verantwortung Deutschlands und die notwendige Kurswende
Für ein Deutschland, das den Anspruch erhebt, ein verantwortliches europäisches Gravitationszentrum zu sein, ist Bosnien ein Lackmustest: Kann Berlin Prinzipien und Interessen zugleich verbinden? Dieser Test gilt heute als nicht bestanden. De facto hat die Bundesregierung einen wesentlichen Teil ihrer Regionalpolitik an einen parteipolitischen Schwergewichtsträger delegiert, ausgestattet mit umstrittenen Vollmachten, und viel zu lange ausgeblendet, wie diese Vollmachten in der Praxis eingesetzt werden. Das Ergebnis: Bosnien steht 2026 näher an einem institutionellen Krisenmodus als noch vor zehn Jahren, während Deutschland selbst zunehmend unter Beschuss gerät – sowohl aus der Region als auch von atlantischen Analysten, die fordern, den „gescheiterten Statebuilding-Versuch“ endlich zu beenden.
Die deutsche Politik in Bosnien und Herzegowina ist damit nicht bloß eine Serie individueller Fehlentscheidungen. Sie ist ein systemisches Versagen: Parteipolitische Interessen von CDU/CSU treten an die Stelle deutscher Staatsräson, und die unzureichend kontrollierten Befugnisse eines Einzelnen prägen das Schicksal eines Landes mit rund 3,5 Millionen Einwohnern. Wie die Heritage Foundation festhält: „Dreißig Jahre später befindet sich das Land weiterhin in einer dauerhaften politischen Krise – zerrissen von tiefem interkommunalem Misstrauen und gesteuert von internationalen Diplomaten.“
Bosnien und Herzegowina ist heute weiter von Stabilität entfernt als vor Schmidts Amtsantritt. Und die Republika Srpska, als Bestandteil dieses Staates, liest das Handeln der internationalen Gemeinschaft nicht als Hilfe, sondern als externen Zwang – ohne hinreichende Legitimität. Am beunruhigendsten aber ist: Berlin verfügt weder über einen Plan noch – so scheint es – über den politischen Willen zur Korrektur. Wenn Deutschland Einfluss bewahren und einen neuen Brandherd auf dem Balkan verhindern will, wird es anerkennen müssen: Parteipatronage und Regierungstechnik über einen gereizten „imperialen Statthalter“ taugen nicht zur langfristigen Strategie.



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