In meinem letzten Text (Blinde Flecken in der Bildung, FREILICH Nr. 39) habe ich auf einen Geist hingewiesen, den es zu bewahren gilt: Er ist etwas, das die Politik zwar begünstigen, nicht aber erzwingen kann. Er entwickelt sich, er beginnt die Institutionen zu durchdringen und letztlich zu tragen, wenn die Bedingungen günstig sind. Für die Bedingungen aber sorgt die Politik und um sie soll es im Folgenden gehen.
Wer in einer Bildungsinstitution arbeitet, weiß, dass die kulturellen und erzieherischen Grundlagen erodieren und dass das Auseinanderklaffen von dem, was oben gedacht und getan wird, aber unten notwendig wäre, die Kräfte und Motivation derer, die unten mit Hingabe ihre Arbeit tun wollen, auffrisst, sie frustriert und letztlich korrumpiert: Das in der Pädagogik immens wichtige persönliche Verhältnis zur Arbeit wird zerstört, die aufzuwendende Energie und der Sinnhorizont sind nicht mehr zur Deckung zu bringen und am Ende begegnet man denjenigen mit Gleichgültigkeit, für die man eigentlich da ist: Kindern und Eltern.
Das Fallende, die in ihrem Fundament angegriffenen Institutionen, nietzscheanisch-akzelerationistisch auch noch zu stoßen, den Zerfall zu beschleunigen, entbindet nicht davon, sie wieder aufzurichten, wenn man sie für notwendig hält. Wie kann ein tragfähiges Fundament aussehen, das die institutionelle Lähmung aufzulösen imstande ist, und einen Fluss der Dinge – in die richtige Richtung! – anbahnt? Jede im großen Maßstab angestrebte politische Veränderung muss scheitern, wenn sie keine über eine Kritik der Zustände hinaus weisenden Konzepte entwickelt: Was muss wie verändert werden?
Staatsbürgerschaft beginnt in den Kindergärten: Sie sind die erste Institution, die Kinder und Kleinkinder, gemeinsam mit ihren Eltern, auf ihrem noch langen Weg hin zu erwachsenen Menschen, zu Trägern einer Kultur, zu Angehörigen eines Staates, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, betreten. Der Kindergarten, das war Friedrich Fröbels Idee, sollte eine der Kindheit angemessene Form haben. Wer dort arbeitet, muss einerseits noch als Erwachsener verstehen können, was Kindsein bedeutet, und andererseits die gesellschaftlichen Verhältnisse im Blick haben, in unserem Fall die Bedingungen der (post)modernen Welt. Einen für Kinder angemessenen Raum wird es nur dort geben, wo dieser Raum erhalten und verteidigt wird: Durch umsichtige und in sich ruhende Pädagogen, die mit den Eltern zusammenarbeiten, zum Wohlergehen ihrer Kinder. Und durch einen Staat, der diesen Raum sicherstellt, der weiß, wo er sich zurückhalten muss und wo nicht. Zu unserem Bildungssystem gehört eine kulturelle Idee und eine wechselseitige, allen Akteuren wie Subsystemen zukommende Verantwortung.
Die Idee, sich zu bilden
Die Idee, sich zu bilden, bedeutet dreierlei: erstens, die Existenz einer allgemein verbindlichen, lebendigen kulturellen Grundlage; zweitens, die Möglichkeit der individuellen Entwicklung einer Person bezogen auf Teilaspekte dieser Kultur und drittens, dass bei aller äußeren institutionellen Unterstützung („Rahmung“) Bildung ohne den Willen des Individuums nicht zu realisieren ist.
Bildung impliziert damit die Bindung an eine Kultur ebenso wie die Freiheit, den Schwerpunkten der Vertiefung und damit der Persönlichkeitsentwicklung eigenständig nachgehen zu können. Wer weiß, dass bereits sechsjährige Kindergartenkinder darüber „diskutieren“, ob etwas „halal“ oder „haram“ ist, der hat zumindest eine implizite Vorstellung einer kulturellen Bedrohung ebenjener Bildungsidee, nämlich die Auflösung ihrer schöpferischen Spannung zwischen Bindung und Freiheit entlang eines Gradienten von „erlaubt“ und „verboten“ und ihre Überführung in eine weitgehend statische Ordnung. Eine andere, mit Bildung nicht kompatible Vorstellung, ist die des autonomen Subjekts, das losgelöst und ungebunden von der Gesellschaft existieren will. Wer aber kulturell ungebunden ist, kann keine prägende Tiefenbeschäftigung mehr eingehen und sich jenseits von Trends oder Moden einer Sache zuwenden. Kurzum: Ein Staat, der Wert auf ein institutionelles Bildungssystem legt, muss dessen kulturelle Grundlage im Auge haben, die Bildungsidee kann weder ein globales Anliegen sein, noch kann eine multikulturelle Gesellschaft eine taugliche Grundlage für sie bereitstellen.
Wechselseitige Verantwortung
Bildungsinstitutionen wieder aufzurichten bedeutet, deren Verantwortung und deren Aufgaben zu klären und die Erfüllung letzterer, also die institutionelle Funktionalität, sicherzustellen. Eine ganze Reihe von ungerechtfertigten Ansprüchen, Mentalitäten und Konzepten ist für die gegenwärtige Schieflage verantwortlich:
1. Insbesondere im Bereich der Kindergärten führen die Versprechungen der Politik, die auf die Maximierung des Wählerzuspruchs abzielen bzw. machtpolitisch eine bestimmte Klientel bearbeiten, in Verbindung mit der medialen Berichterstattung (Presseförderung!) zu Erwartungen gegenüber den Kindergärten, die geflissentlich ein Thema ignorieren: dass die institutionelle Arbeit in einem die Familie ergänzenden Raum nicht ohne erzieherische Voraussetzungen auskommen kann und dass jedes Versprechen von Seiten der Politik nach dem Motto „das Optimum für jeden“ sich an diesem Thema vorbeischummelt und eine Voraussetzungslosigkeit suggeriert, die nicht gegeben ist. Bildung ist an ein kulturelles Substrat gebunden, und wo außerinstitutionell (sprich: familiär) dieses Substrat zunehmend schwindet, bleibt dies an den Institutionen hängen, die nachholen müssen, woran es zu Hause mangelt und dadurch Kraft und Zeit verlieren, die sie eigentlich für ihre Kernaufgaben aufwenden sollten. Und: Je mehr die kindliche Entwicklung durch falsche Entwicklungsumgebungen (Stichwort: Bildschirm) geschädigt wird, desto schlimmer wird die Schieflage. Reinen Wein einzuschenken, hieße: Bildung als voraussetzungsvolle Angelegenheit zu verstehen und zu kommunizieren.
2. Konsumhaltung („Ich lasse das machen“) und Opfermythos („Ich bin arm und überfordert, bitte hilf mir!“) fördern und kanalisieren die Verantwortungsabgabe an die Institutionen und verschlimmern die Lage. Darüber kann man ins Moralisieren kommen, obwohl die Lösung im Sinn einer Verantwortungsübernahme denkbar einfach ist: Die im österreichischen Bildungsrahmenplan definierte Bildungspartnerschaft muss als Voraussetzung für eine institutionelle Zusammenarbeit verstanden und ausgebaut werden. Sie muss explizite Ansprüche an die Eltern formulieren und Konsequenzen im Fall einer Nichterfüllung nach sich ziehen, etwa die Nichtinanspruchnahme längerer Betreuungszeiten. Als zentrales Kriterium hätte zu gelten, dass jeder, der Staatsbürger werden will, fähig sein muss, eine institutionelle Bildungspartnerschaft einzugehen, und nicht nur die deutsche Sprache beherrschen, sondern sich an die österreichische Kultur anpassen muss. Die derzeitige Praxis, dass die Institutionen Eltern mit Dolmetschern quasi hinterherlaufen, ist aufzugeben.
3. Politische Probleme müssen auf denjenigen Ebenen gelöst werden, die dafür vorgesehen sind. Geschieht das nicht, müssen die nachgelagerten Institutionen für die Lösung in vollem Umfang aufkommen, was ihre Kräfte übersteigt (Problemverschleppung). Die Überdehnung der integrativen Kapazität unserer Gesellschaft ist das zur Zeit offenkundigste Beispiel dafür: Die Kindergärten haben kulturelle Unterschiede zu überbrücken, Dolmetschfunktionen zu übernehmen, Sprachförderung zu betreiben, Sozialarbeit und Integration zu leisten, und für die Versäumnisse der Eltern aufzukommen. Das Resultat ist, dass trotz zusätzlicher Lehrangebote bzw. -verpflichtungen immer weniger Kinder über Deutschkenntnisse verfügen, die es ihnen erlauben, dem Unterricht in den ersten Klassen der Volksschulen folgen zu können.
4. Aus einer Vielzahl von Gründen, die an dieser Stelle nicht alle behandelt werden können, ist es zu einem realen Abbau der Unterschiede zwischen der Welt der Kinder und der der Erwachsenen gekommen. Viele Eltern sind von einer tiefgreifenden Verunsicherung gezeichnet, einem Rückzug aus ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kindern und einer Auslagerung von Entscheidungen an ihre Kinder; sie strukturieren und ordnen nicht mehr, bauen ihre Vorstellungen ab und das, was sie verlangen könnten. Im Zuge des Inklusionskonzepts, das sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, werden diese Entwicklungen begünstigt; es propagiert eine Anpassung der Systeme an die Kinder, was ein Schwinden der Kluft zwischen Kindern und Erwachsenen zur Folge hat, die eigentlich der wesentliche Antrieb der kindlichen Entwicklung ist: einmal so groß und mächtig zu sein wie ein Erwachsener! Eine Gesellschaft, die helfersyndromartig diese Kluft schließt, und dies nicht allein im Kindergartenbereich, schadet ihren Kindern, aber auch sich selbst. Das Grundmoment einer jeden Neuorientierung des Bildungssystems darf nicht sein, dass jeder mitgenommen oder optimal bedient wird, sondern dass jeder der ihm zukommenden Verantwortung gerecht werden muss.
Gesamtstaatliche Situation
Wie vieles andere, ist auch die Elementarpädagogik in Österreich von einem Kompetenzdurcheinander gekennzeichnet: Wir haben neun verschiedene Landesgesetzgebungen und einen unverbindlichen bundesländerübergreifenden Rahmenplan; der Bund ist für die pädagogische Ausbildung zuständig, die die Länder durch Initiativen ergänzen können. Die Ausbildung des Assistenzpersonals regelt jedes Bundesland für sich, nicht nur die Berufsbezeichnungen variieren, sondern auch die Voraussetzungen: In manchen Ländern gibt es gar keine Ausbildungserfordernisse, in manchen sind mehrere hundert Unterrichtseinheiten vorgesehen. Die Finanzierung der Elementarpädagogik erfolgt durch Mittel des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Ein Staat, der ein Interesse an funktionierenden Bildungsinstitutionen hat, muss seine grundlegenden Vorstellungen entsprechend formulieren, d. h. in Form von Bundesgesetzen vorgeben: In Österreich werden von Seiten des Bundes keine gesamtstaatlichen Interessen und keine verbindlichen Aufgaben, die die Kindergärten zu erfüllen haben, formuliert. Dies muss unbedingt behoben werden. Außerdem muss er die Ausbildung in vollem Umfang definieren: Welche Berufe können in Kindergärten ausgeübt werden und wie sieht die Ausbildung aus (Pädagoginnen, Assistenzpädagoginnen, Assistentinnen etc.)? Die Länder sollen diese Bestimmungen ergänzen können, ohne die Vorgaben des Bundes zu überschreiten, z. B. den gesamtstaatlichen Aufgaben solche mit regionaler Bedeutung hinzufügen oder den Fachkräften mit Anstellungsbeginn Ergänzungen zu deren Ausbildung anordnen (z. B. für Assistentinnen, die im sonderpädagogischen Bereich arbeiten sollen). Außerdem müssen alle grundlegenden Dokumente, auf die die Gesetzgebung Bezug nimmt, vom Bund ausgearbeitet und bereitgestellt werden. Dasselbe gilt für die grundlegende Konzeption dessen, was Kindergärten ausmachen soll. Den Ländern sollte auch in diesem Fall eine Ergänzung möglich sein.
Gesetzlicher Bestand
Untersucht man die Aufgaben, die in den österreichischen Landesgesetzgebungen, die die Kindergärten betreffen, auftauchen, dann findet man doch einiges, das sich als tauglich herausstellt und in eine Definition der Aufgaben der Kindergärten von Seiten des Bundes aufgenommen werden kann (zusammenfassende Formulierungen):
- Kindergärten ergänzen die Familienerziehung und helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren.
- Sie fördern und unterstützen die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder durch Bildungsangebote und geeignete Spiele (Bildung der Gesamtpersönlichkeit).
- Die Kinder sozialisieren sich in einer Gruppe (Leben in der Gemeinschaft).
- Es sollen erprobte wissenschaftliche Methoden angewendet werden (Kleinkindpädagogik, Elementarpädagogik, Sonderpädagogik).
- Der Kinderschutz ist sicherzustellen, die Bedürfnisse der Kinder sind von zentraler Bedeutung, wie ihre Gesundheit und ihr Entwicklungsstand; Fehlentwicklungen sollen verhütet werden und spezielle Förderung im gegebenen Fall erfolgen (z. B. Erkrankungen, Behinderungen, Begabungen etc.).
- Eine wesentliche Aufgabe der Kindergärten ist die Vorbereitung auf die Schule, inklusive der Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch bei gleichzeitigem Ausschluss jedes schulartigen Unterrichts.
- Eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen der öffentlichen Jugendwohlfahrt, der Behindertenhilfe, mit Fachleuten verschiedener Disziplinen, mit Schulen etc.
- Die Eltern sind bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindergärten mit einzubeziehen (Feiern, Elternabende etc.).
- Die Bildung und Betreuung von Kindern erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern (Bildungspartnerschaft).
- Eine Bedachtnahme auf die traditionellen Feste und Feiern im Jahreskreis, die Vermittlung regionalen Brauchtums, ein grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung wie der Vermittlung der grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft.
Die Unterstützung der Familien durch die Kindergärten habe ich – im Gegensatz zur Ergänzung – nicht als eigenständige Aufgabe aufgenommen, da sie sich in der Praxis längst in Richtung eines Familienersatzes bewegt und diese Unterstützung durch die übrigen Aufgaben im Bedarfsfall ohnehin gegeben ist. Ersatzlos zu streichen ist die Kompetenzorientierung, die in einigen Landesgesetzgebungen auftaucht, weil sie mit einer ganzheitlichen Sichtweise auf Kinder nicht zu vereinbaren ist (die Förderung der Gesamtpersönlichkeit steht in einem Widerspruch zu einer Zerstückelung in einzelne Kompetenzen). Zu streichen sind ebenso alle diffusen Formulierungen von Vielfalt und kultureller Unterschiedlichkeit, weil die Bildungsidee eine gemeinsame kulturelle Grundlage voraussetzt und diese sichergestellt werden muss (s. o.). Genauso wenig bedarf es einer Betonung von Partnerschaftlichkeit in Erziehung und Bildung, die zwar ebenso gut gemeint wie allgegenwärtig ist, aber, wie weiter oben ausgeführt, dazu beiträgt, die entwicklungsfördernde Kluft zwischen Erwachsenen und Kindern zu schließen. Ebenso wenig muss sich der Gesetzgeber um geschlechtsneutrale Erziehung sorgen, denn zur kindlichen Entwicklung gehört die Herausbildung einer stabilen Geschlechtsidentität. Spielerisches Erproben der Rolle des anderen Geschlechts gehört dazu, eine Unabhängigkeit davon wäre ein Widerspruch in sich und würde eine Destabilisierung der kindlichen Entwicklung bedeuten.
Diese knappe Zusammenstellung von bereits vorhandenen gesetzlich definierten, aber über die einzelnen Länder verstreuten Regelungen zeigt, dass mit einer Änderung der gesetzlichen Lage weder alles erreicht, noch allein dadurch alles „gewonnen“ werden kann: Selbst eine Umstellung der Ausbildung und eine komplette Neukonzeption der elementarpädagogischen Einrichtungen (bzw. des Bildungssystems), bedeutet noch keinen Mentalitätswandel, der allerdings durch eine entschieden durchgesetzte wie verschärfte Bildungspartnerschaft angestoßen werden kann. Der verbleibende Rest wird durch geduldige Arbeit zu leisten sein. Die Initiativen dazu gilt es ins Leben zu rufen!
Dieser Text wurde zuerst in der FREILICH-Ausgabe Nr. 41 „Der übergriffige Staat“ abgedruckt.





Kommentare
Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!