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Politik

Wegen politischer Aussagen: Karin Kneissl soll Staatsbürgerschaft verlieren

Die NEOS prüfen ein mögliches Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft der Ex-Außenministerin Karin Kneissl. Anlass sind ihre Tätigkeit in Russland sowie öffentlich getätigte Aussagen.

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Karin Kneissl steht im Zentrum einer politischen Debatte um ihre Staatsbürgerschaft – ausgelöst durch ihre Tätigkeit in Russland und ihre umstrittenen öffentlichen Aussagen. (Bild: IMAGO / SNA)

Wien. – Der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft für die frühere Außenministerin Karin Kneissl ist derzeit ein viel diskutiertes politisches Thema. Die NEOS prüfen eigenen Angaben zufolge, ob ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden kann. Hintergrund sind laut Medienberichten Aussagen und Tätigkeiten der Ex-Ministerin in Russland, die in Österreich zunehmend als problematisch betrachtet werden.

Vorwurf: Tätigkeit im Interesse Moskaus

Im Zentrum der Debatte steht eine Initiative des NEOS-Abgeordneten Dominik Oberhofer. Er arbeitet an einer Sachverhaltsdarstellung, in der er Kneissl vorwirft, „im Dienste Russlands“ zu agieren, um „Österreich zu schaden“.

Kneissl war bis Juni 2019 Außenministerin der türkis-blauen Bundesregierung. Besonders in Erinnerung blieb ihr Auftritt bei ihrer Hochzeit, als sie mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin tanzte. Karin Kneissl lebt mittlerweile in Russland, wo sie für den Geopolitik-Thinktank G.O.R.K.I. an der Staatlichen Universität St. Petersburg tätig ist.

Zuletzt sorgte sie mit ihren Aussagen zur historischen Rolle Österreichs im Nationalsozialismus für Aufsehen. In einem YouTube-Interview erklärte sie, es sei aus ihrer Sicht kein Zufall gewesen, dass „Hitler aus Österreich kam und warum die wesentlichen Gestapo-Spitzen aus Österreich waren“. Als Ursache machte sie eine „Mischung aus Kleingeistigkeit, Neid, und gewaltig hohen Minderwertigkeitskomplexen“ aus.

NEOS sehen Schaden für Österreichs Ansehen

Oberhofer argumentiert, wer „so das Ansehen Österreichs schädigt“, habe die Staatsbürgerschaft nicht verdient. Dabei betont er jedoch, dass es nicht primär um provokante Aussagen gehe. Diese würden ihm zwar „Sorgen machen“, seien „dumm, aber legitim, weil Meinungsfreiheit herrscht“. Für ihn sei der schwerwiegendere Vorwurf die Nähe zu Russland. Aus seiner Sicht arbeite Kneissl für eine Macht, „die der EU feindlich gegenübersteht“ und habe aus ihrer früheren Rolle ein Geschäftsmodell entwickelt.

Der NEOS-Abgeordnete kündigte an, dass derzeit für die Sachverhaltsdarstellung alles zusammengetragen werde, „was Frau Kneissl in den letzten Jahren hier so aufgeführt hat“. Für Oberhofer steht fest, dass dahinter ein klarer Auftrag stehe, „Österreich zu schaden“.

Rechtliche Hürden für einen Entzug

Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sieht grundsätzlich einen Entzug der Staatsbürgerschaft vor, wenn jemand im Dienst eines fremden Staates steht und „wenn durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich geschädigt werden“.

Allerdings müssen die Behörden dabei auch mögliche Folgen berücksichtigen. Im Fall Kneissls wäre dies beispielsweise der Verlust der Unionsbürgerschaft, wodurch sich die Schwelle für ein Verfahren deutlich erhöht, wie der Standard berichtet. Auch der Eintritt in fremde Militärdienste oder die Teilnahme an freiwilligen Kampfeinsätzen können zum Verlust der Staatsbürgerschaft führen. Die Staatsbürgerschaft geht automatisch verloren, wenn eine andere ohne Genehmigung angenommen wird.

Juristen warnen vor schwieriger Beweisführung

Kneissls Nachfolger, der ehemalige Außenminister Alexander Schallenberg, hatte früheren Forderungen nach einem Entzug eine Absage erteilt. Er begründete dies damit, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Kneissl selbst beklagte damals, dass man sie nicht staatenlos machen dürfe. Laut eigenen Angaben besitzt sie weiterhin die österreichische Staatsbürgerschaft. Für eine russische sei sie „noch nicht bereit“. In einem Interview mit dem Profil erklärte der Rechtsanwalt Balazs Esztegar, ein Aberkennungsverfahren müsse „sehr gut begründet werden“. Zudem richte sich die entsprechende Regelung eher gegen Spionage, was man Kneissl „wohl schwer nachweisen könne“.

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