Ohne Masken in Regierungsmaschine: Juristische Konsequenzen drohen

Auf einer Reise nach Kanada irritierten Bilder aus der Regierungsmaschine. Sie zeigten die Insassen ohne Masken. Eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums führt jetzt zu Konsequenzen.
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Ohne Masken in Regierungsmaschine: Juristische Konsequenzen drohen

Eine A340 der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, Airwolfhound from Hertfordshire, UK, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Auf einer Reise nach Kanada irritierten Bilder aus der Regierungsmaschine. Sie zeigten die Insassen ohne Masken. Eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums führt jetzt zu Konsequenzen.

Berlin. – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stehen in der Kritik. Medienberichte und Videos zeigten, dass auf dem Flug mit 80 Passagieren kein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde. Dieser ist jedoch für Reisen von und nach Deutschland im Flugzeug Pflicht. Aufgrund der genannten Flugreuse kam es zu massiven Vorwürfen aus sozialen Medien und politischen Kreisen, die von dem Bundesverteidigungsministerium mit einer Stellungnahme beantwortet wurde.

Zweifelhafte Rechtfertigung

Das Ministerium ließ verlautbaren, dass der entsprechende Paragraph des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) nur für „kommerzielle Anbieter im Luftverkehr“ gelte. Die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums sei somit nicht inbegriffen. Dagegen habe man Regeln, die von den Flugbegleitern das Tragen einer Maske und den Passagieren einen 3G-Nachweis erfordere. Damit sei dem Infektionsschutz Genüge getan. Diese Deutung ist laut einer internen Recherche jedoch nicht unumstritten, denn im Paragraph 28b des IfSG wird Luftverkehr nicht in öffentlich und privat geteilt. Über diese zweifelhafte Interpretation ist man sich anscheinend auch im Ministerium klar geworden, seit dem 29. August gilt erneut eine Maskenpflicht in Regierungsfliegern.

Juristische Konsequenzen drohen

Ein Verstoß gegen den Paragraphen 28b des IfSG kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belangt werden, unabhängig von Vorsatz oder Nachlässigkeit. Der AfD-Abgeordnete Harald Weyel hat deshalb Bundeskanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck angezeigt. „Wenn die Ampel-Koalition die Bürger im Namen der Gesundheit mit kleinlichen Regelungen gängelt, müssen ihre Vertreter dieselben Irritationen ertragen, die sie ihren Mitbürgern zumuten“, erklärte er gegenüber der TAGESSTIMME. Die Maskenpflicht im Luftverkehr gehöre zwar aufgehoben, aber bis dahin gelte sie auch für den Bundeskanzler und seine Minister. „Deswegen habe ich Olaf Scholz und Robert Habeck wegen eines Verstoßes gegen ihr eigenes Gesetz angezeigt. Wenn gleiches Recht für alle gilt, müssen sie ein Bußgeld zahlen“, betonte Weyel.

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