Gesetzesentwurf sieht Verkleinerung des Bundestages vor

Wie aus internen Fraktionskreisen bekannt wurde, sieht ein angehender Gesetzesentwurf eine grundlegende Veränderung der Abstimmungsverhältnisse im Bundestag vor.

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Gesetzesentwurf sieht Verkleinerung des Bundestages vor
Plenarsaal im Bundestag© flickr CC BY-NC-SA 2.0

Berlin. - Wie The Pioneer exklusiv berichtete, plant die Bundesregierung eine weitreichende Reform für den Deutschen Bundestag. Die auffälligste Veränderung: Das höchste deutsche Abgeordnetenhaus soll zukünftig nur noch 598 statt bislang 739 Mitglieder aufnehmen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, sollen etwa Überhangs-, beziehungsweise Ausgleichsmandate ersatzlos gestrichen werden. Damit würde der Bundestag beinahe ein Fünftel seiner Abgeordneten verlieren, da Wahlkreise zukünftig im Zweifelsfall nicht besetzt werden. Damit steigt jedoch auch die Bedeutung von Direktkandidaten im Parlament.

Große Pläne, wenig Vertrauen in die Umsetzung

Ausgearbeitet wurde der Gesetzesentwurf von den Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Konstantin Kuhle (FDP) und dem Grünen-Politiker Till Steffen. Es wäre die größte Reform des Wahlsystems seit der Einführung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten 2008 beziehungsweise 2012. Beide Formen des Wahlkreisausgleichs stehen seit Jahren in der Kritik und führen zum ständigen Wachstum des Bundestages. Besonders aufgrund der Mängel im jetzigen Zustand könnte die Reform große Erfolge erzielen. Sollten Parteien jedoch feststellen, dass sie in strukturell wichtigen Regionen herbe Verluste durch die Reform einfahren, könnte der jetzige Vorschlag noch einmal abgeschwächt werden.