Brüssel/Straßburg. – Im Europäischen Parlament fanden am Dienstag zwei migrationspolitische Entscheidungen statt, die als klarer Kurswechsel in der EU-Asylpolitik gelten. Mit breiter Unterstützung aus dem bürgerlich-konservativen und rechten Lager wurden neue Regeln verabschiedet, die Abschiebungen erleichtern und Verfahren beschleunigen sollen. Die Abstimmungen markieren einen Wendepunkt: Um in der Migrationsfrage handlungsfähig zu bleiben, orientiert sich die Europäische Volkspartei (EVP) zunehmend an rechten Mehrheiten.
Abschiebungen sollen deutlich erleichtert werden
Einer der zentralen Vorschläge sieht vor, dass EU-Staaten Asylbewerber künftig einfacher in sogenannte sichere Drittstaaten bringen können, selbst wenn die betroffene Person dort zuvor nie gewesen ist. Damit soll erreicht werden, dass Migranten nicht automatisch in der EU bleiben, nur weil sie europäischen Boden erreicht haben. Parallel dazu soll nun eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer eingeführt werden. Das Ziel besteht darin, Anträge aus diesen Staaten schneller zu bearbeiten und häufig auch rascher abzulehnen. Auf der vorläufigen Liste stehen unter anderem Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, der Kosovo, Marokko und Tunesien. Auch Beitrittskandidaten wie die Türkei und Georgien werden genannt.
Rechte Mehrheiten prägen den Kurs
Die Abstimmungen zeigen deutlich, wie sich die Mehrheiten im Parlament verschieben. Die EVP setzt zunehmend auf eine Zusammenarbeit mit rechten und konservativen Kräften, von den Europäischen Konservativen und Reformern bis hin zu neuen Fraktionen wie den Patrioten für Europa (PfE) und Europa der souveränen Nationen (ESN).
Aus dem linken Lager kommt deshalb scharfer Protest. Rechte Abgeordnete hingegen sehen die Entwicklung als Bestätigung ihres wachsenden Einflusses. Marieke Ehlers von der PfE-Fraktion sagte laut Euractiv: „Wir sehen, dass sich die EVP in unsere Richtung bewegt.“ Auch aus dem konservativen Lager wird der neue Kurs als pragmatische Wende dargestellt. „Zu lange war die EU-Migrationspolitik in einer ideologischen Polarisierung gefangen, die konkrete Lösungen verhinderte“, so der italienische EU-Abgeordnete Alessandro Ciriani. Nun entscheide sich Europa „für einen realistischeren und verantwortungsvolleren Ansatz“.
Steger fordert Schließen von Schlupflöchern
Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger zeigte sich über die Entwicklung ebenfalls erfreut und betonte zugleich die Bedeutung der Unterstützung rechter Fraktionen: „Viel zu spät und nur dank der Unterstützung unserer PfE-Fraktionen wurde heute endlich das Fundament für eine langjährige FPÖ-Forderung gelegt, deren Umsetzung als unverzichtbare Grundbedingung für ein funktionierendes Asylsystem zu betrachten ist.“ Sie begrüßte auch das Votum zu den sicheren Herkunftsstaaten ausdrücklich. „Mit dem Votum für sichere Herkunfts- und Drittstaaten geht langjährige FPÖ-Forderung in Erfüllung“, so Steger.
Dass Asylwerber künftig in sichere Drittstaaten gebracht werden können und für Antragsteller aus Ländern der EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten beschleunigte Verfahren gelten sollen, sei daher „grundsätzlich zu begrüßen“. Gleichzeitig gelte es jedoch, die bestehenden Schlupflöcher vollumfänglich zu schließen – andernfalls könne keine Rede von einer echten migrationspolitischen Systemwende sein, so die Abgeordnete.
Sie sieht vor allem Ausnahmen für bestimmte Personengruppen kritisch: „Besonders problematisch ist etwa, dass Minderjährige sowie deren Familien vom Konzept der sicheren Drittstaaten ausgenommen bleiben, was in der praktischen Umsetzung erhebliche strukturelle Folgerisiken erzeugt.“ Die Regelung könnten demnach dazu führen, „dass Familienverbände die illegale Einreise nach Europa künftig gezielt als strategisches Mittel nutzen, um daraus resultierende weitreichende Sonderrechte in Anspruch zu nehmen“, warnt sie. Zudem gebe es die Gefahr zunehmend konstruierter Familienkonstellationen, die einen enormen zusätzlichen bürokratischen Überprüfungsaufwand nach sich ziehen würden.
Menschenrechtskonvention als Blockade?
Ein weiteres Hindernis sieht Steger in der Rechtsprechung zur Europäischen Menschenrechtskonvention: „Das größte Problem in der praktischen Umsetzung liegt jedoch in der ultra-exzessiven und ideologisch aufgeladenen Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere des Non-Refoulement-Prinzips.“ Dies führe laut Steger dazu, dass eine Vielzahl an Unterbringungen in sicheren Drittstaaten rechtlich blockiert werde. Im Hinblick auf die EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten müsse langfristig sichergestellt werden, dass diese nationale Listen nicht ersetzt, da andernfalls eine weitere schleichende Kompetenzverschiebung hin zu Brüssel drohe. Darüber hinaus sei auf eine kontinuierliche Anpassung an veränderte geopolitische Realitäten sowie auf eine Erweiterung der Liste zu drängen. Ziel müsse laut der Abgeordneten sein, dass auch Staaten wie Syrien oder Afghanistan künftig beschleunigten Asylverfahren unterliegen.





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