Völklingen. – Nach der Veröffentlichung eines politischen Videos in der Völklinger Hütte sieht sich die AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland mit rechtlichen Forderungen konfrontiert. Die Betreibergesellschaft des UNESCO-Weltkulturerbes hat wegen der Aufnahmen anwaltliche Schritte eingeleitet. Laut dem AfD-Bundestagsabgeordneten Boris Gamanov richten sich diese nicht nur gegen den saarländischen AfD-Landesverband, sondern auch gegen ihn persönlich sowie gegen eine beteiligte Studentin. Die beauftragte Anwaltskanzlei hat den Gegenstandswert auf 50.000 Euro festgesetzt.
Streit um fehlende Drehgenehmigung
Auslöser des Konflikts ist ein Video, das Mitglieder der Generation Deutschland während eines Besuchs der ehemaligen Eisenhütte mit einem Mobiltelefon aufgenommen hatten. Die Betreibergesellschaft sieht in der Nutzung des Videos für Parteizwecke einen Verstoß gegen ihre Genehmigungsregeln und macht eine Beeinträchtigung ihrer Interessen geltend.
Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk erklärte Generaldirektor Ralf Beil, die Beteiligten hätten bei einer etwaigen Nachfrage an der Kasse „falsch gefragt“. Grundsätzlich seien private Aufnahmen möglich, für politische Werbevideos müsse jedoch eine gesonderte Erlaubnis eingeholt werden. Laut dem Sender würde die Einrichtung entsprechende Parteidrehs „in jedem Fall“ ablehnen. Gamanov hält dem entgegen, dass die Beteiligten bereits vor den Aufnahmen ausdrücklich um Erlaubnis gefragt hätten. Auch ein weiterer Mitarbeiter sei über die geplanten Filmaufnahmen informiert worden. Obwohl sich während des Drehs Personal und Sicherheitskräfte in der Nähe befunden hätten, habe niemand eingegriffen oder eine besondere Drehgenehmigung verlangt.
AfD-Politiker hinterfragt Vorgehen der Betreiber
In einem umfangreichen Schreiben an Beil, das FREILICH vorliegt, verlangt Gamanov nun eine Erklärung für das Vorgehen. Insgesamt 53 Fragen richtet der Bundestagsabgeordnete an den Generaldirektor. Dabei geht es unter anderem um die Zuständigkeit des Personals, die rechtlichen Grundlagen der Abmahnung und die Höhe des angesetzten Gegenstandswerts.
Gamanov sieht es besonders kritisch, dass neben dem Landesverband auch einzelne Beteiligte persönlich mit anwaltlichen Forderungen konfrontiert wurden. Insbesondere hinterfragt er die Verhältnismäßigkeit der anwaltlichen Forderungen gegen die Studentin. Zudem verlangt er Auskunft darüber, welche konkreten Nachteile der Einrichtung durch das Video entstanden sein sollen. Laut Gamanov begründen die Anwälte ihr Vorgehen unter anderem mit einer Beeinträchtigung der Interessen der Einrichtung, zusätzlichem Ressourcenaufwand und der politischen Einordnung des Videos.
Vorwurf möglicher Ungleichbehandlung
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den Umgang mit anderen Parteien. Gamanov verweist dabei auf frühere politische Veranstaltungen und Besuche in der Völklinger Hütte, darunter eine Konferenz der SPD-Fraktionsvorsitzenden im September 2025 sowie ein früherer Wahlkampfauftakt der Grünen. Der AfD-Abgeordnete stellt deshalb die Frage, ob für alle Parteien die gleichen Genehmigungsvoraussetzungen gelten und ob vergleichbare Aufnahmen anderer politischer Organisationen ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätten.
Die Völklinger Hütte wird von einer Gesellschaft betrieben, deren Gesellschafter das Saarland ist. Gamanov sieht deshalb besondere Anforderungen an die politische Neutralität der Einrichtung.





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