Richter stoppen Abschiebung: Salafisten-Prediger darf vorerst in Bonn bleiben

Ein hat die geplante Abschiebung eines salafistischen Predigers aus Bonn in den Kosovo vorerst gestoppt. Die Stadt Bonn habe nicht ausreichend darlegen können, dass der Mann eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle.

/
/
1 Minute Lesezeit
Richter stoppen Abschiebung: Salafisten-Prediger darf vorerst in Bonn bleiben

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abschiebung vorerst gestoppt.

© IMAGO / Steinach

Bonn. – Das Verwaltungsgericht Köln hat die geplante Abschiebung des salafistischen Predigers Abdul Halim Hamza aus Bonn in den Kosovo vorerst gestoppt. Der Mann, der sich mit einem Eilantrag gegen die Abschiebung gewehrt hatte, bekam Recht, wie die FAZ berichtete. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Stadt Bonn keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt habe, dass der Prediger eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. „Allein Propaganda für den Salafismus – eine radikale Strömung im Islam – reiche nicht aus“, stellte das Gericht fest.


Ein Foto zur Bebilderung

Ob Nahostkonflikt oder Anschläge in Europa: Die Gefahr des Islamismus kehrt auch zu uns zurück. Über die Entwicklungen und die Strategien der Islamisten lesen Sie in der neuen FREILICH-Ausgabe „Heiliger Hass“.

Jetzt bestellen: www.freilich-magazin.com/shop


Vorwurf der Hasspropaganda nicht belegt

Der Prediger sitzt seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn hatte ihm vorgeworfen, im Internet Hasspropaganda verbreitet zu haben. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul, beide CDU, hatten die geplante Abschiebung begrüßt. Das Gericht betonte jedoch, aus den vorgelegten Beweisen ergebe sich nicht, dass der Mann über seine Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus den demokratischen Rechtsstaat aktiv angreife.

Auch der Vorwurf, der Prediger unterstütze den Terrorismus, sei nicht erwiesen. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass er öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen habe. Daher sei auch die Bezeichnung „Hassprediger“ nicht zutreffend. Der Mann hat drei minderjährige Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Bonn Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!