„Muezzin-Aktion“: Verfahren gegen Georg Immanuel Nagel eingestellt

Am 8.11.2020 hatte der rechte Aktivist Georg Immanuel Nagel die Wiener Josefstadt mit Muezzin-Rufen und Gewehrschüssen aus einem Lautsprecher beschallt, um auf die Gefahr des islamischen Terrors hinzuweisen. Das anschließende Verfahren wegen Verhetzung wurde nun eingestellt.
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Wien. – Die Kundgebung fand sechs Tage nach dem islamistischen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. 11. mit vier Toten statt. Nagel wollte laut eigenen Angaben die Josefstädter damit konfrontieren, dass sie durch ihr Wahlverhalten den Terroranschlag erst ermöglicht hätten. Die Aktion stieß sogleich auf Widerstand, schon während der Fahrt durch den Bezirk brachten mehrere Passanten ihren Unmut durch Buhrufe zum Ausdruck. Später verurteilten auch der SPÖ-Politiker Omar al-Rawi sowie der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) die Kundgebung. Weiters empörten sich einige Medien, wobei sie besonders das Abspielen der Gewehrschüsse skandalisierten. Die Wiener Polizei musste ebenfalls scharfe Kritik einstecken, weil sie die Kundgebung aufgrund der Schussgeräusche nicht unterbunden hatte, woraufhin sich die Exekutive öffentlich dafür entschuldigte.

Kundgebung war „satirische Kunstaktion“

In der Folge wurde Georg Immanuel Nagel wegen Verhetzung angezeigt. Gegenüber der Polizei stellte Nagel die Kundgebung als „satirische Kunstaktion“ dar. Der Aktivist gab in der Einvernahme, dessen Protokoll der Tagesstimme vorliegt, unter anderem an:

Die Musik, inklusive der Allahu-Akbar-Rufe und der Sturmgewehrsalven, waren ein künstlerisches Potpourri, das in satirischer Form diesen in politischer Hinsicht größtenteils naiven Leuten [den Einwohnern der Josefstadt, Anm. d. Red.] die Gefahren des politischen lslams und des islamistischen Terrors mahnend ins Gedächtnis rufen sollte.

Schon bald zeigte sich, dass bei diesem Verfahren wohl nichts herauskommen würde. Die Kriminalpolizei berichtete bereits gut einen Monat nach der Kundgebung an die Staatsanwaltschaft, dass sie keinen Anfangsverdacht sehe. Von der Staatsanwaltschaft erhielt Nagel vor wenigen Tagen die Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens laut §190 Strafprozessordung, da „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten besteht“. Eine auf Twitter von der Polizei angekündigte Anzeige wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ erfolgte nicht. Die anderen drei Beteiligten der Kundgebung wurden nicht angezeigt.

Nagel kritisiert „Verfahren wegen medialem Druck“

Nagel selbst kommentierte die Einstellung des Verfahrens in seinem Telegram-Kanal mit folgenden Worten:

Das absurde „Ermittlungsverfahren“ wegen sogenannter „Verhetzung“, das wegen meiner satirischen Kunstaktion vom 8. 11. 2020 geführt wurde, wurde endlich eingestellt.

Selbstverständlich gab es niemals einen wirklichen Anfangsverdacht. Es ist klar, dass das Verfahren nur wegen dem medialen Druck eingeleitet wurde. Diese Verfahren sollen vor allem die Bürger einschüchtern und zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen beitragen. Besonders seitdem die aktuelle Regierung im Amt ist, explodiert die Zahl der Gesinnungsverfahren. Alle Meinungsgesetze sind verfassungswidrig und genügen auch durch ihr völlig unbestimmtes Tatbild nicht einmal den geringsten rechtsstaatlichen Anforderungen. Wir müssen diese diktatorischen Gummiparagraphen, durch die diese Instrumentalisierung der Justiz, zur Kriminalisierung von Oppositionellen, erst möglich ist, endlich restlos abschaffen.

Es spricht jetzt jedenfalls nichts mehr dagegen, die Josefstädter ab heute jeden Sonntag Morgen mit Muezzin-Rufen und anderen Klangereignissen zu beglücken. Im Rahmen von Toleranz und Vielfalt kann ja wirklich niemand etwas dagegen haben.