Keine Verstöße: Youtube muss AfD-Video freigeben

Auf richterlichen Beschluss muss Youtube seinen Nutzern ein zuvor entferntes Video der AfD nun wieder zugänglich machen.
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Keine Verstöße: Youtube muss AfD-Video freigeben

Bild: Stephan Brandner (AfD) / Arianakk [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Auf richterlichen Beschluss muss Youtube seinen Nutzern ein zuvor entferntes Video der AfD nun wieder zugänglich machen.

Berlin. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem Youtube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es u.a. um einen Messerangriff eines Mannes aus Eritrea geht. Im Video wird AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Begriff „Messer-Einwanderung“ zitiert. Youtube hatte das Video daraufhin entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss wieder zugänglich machen. Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Video „evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält“.

Kein Verstoß

YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen. Im Urteil hieß hieß es weiter, dass auch keine Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände „ganz offensichtlich nicht erfüllt“ seien. Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts, droht dem Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Wichtiger Sieg

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Franktion, Stephan Brandner, zeigte sich über das Urteil erfreut. „Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für uns und für alle Menschen, denen die Meinungsfreiheit am Herzen liegt. Er ist zudem eine schallende Ohrfeige für die Hobbyzensoren von YouTube. Von weit über diesen Fall hinausreichender Bedeutung ist die Feststellung des Gerichts, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf. Herausgestellt wurde auch, dass Grundrechte – wie hier das auf Meinungsfreiheit – auch von einem Monopolisten wie YouTube zu beachten sind.“

Die Entscheidung zeige, dass sie mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf dem richtigen Weg seien und sich im Einklang mit den Gesetzen befinden. „Wir werden uns als größte Oppositionspartei auch in Zukunft nicht von den selbsternannten Internetzensoren einschüchtern lassen und unser Recht auf freie Meinungsäußerung selbstbewusst wahrnehmen“, so Brandner in einer Stellungnahme.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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