Ex-RBB-Chefin Schlesinger verklagt Sender auf 18.000 Euro Betriebsrente

Die aufgrund von Vetternwirtschaft und Veruntreuung von Geldern entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger fordert von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein großzügige Betriebsrente.

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Ex-RBB-Chefin Schlesinger verklagt Sender auf 18.000 Euro Betriebsrente
Geld© flickr CC BY 2.0 DE

Berlin. - Jetzt zieht die ehemalige Intendantin des Senders, Patricia Schlesinger, gegen ihren früheren Arbeitgeber vor Gericht. Wie ihr Medienanwalt Ralf Höcker am Freitag der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, geht es um eine Betriebsrente – und Schlesinger hat eine Forderung von 18.384,54 Euro pro Monat. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin bestätigte der dpa auf Anfrage, dass es zu einem Verfahren gekommen sei. „Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, Versorgungsleistungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.“

Vetternwirtschaft und Verschwendung

Nach Angaben des Gerichts steht ein Termin für eine mündliche Verhandlung noch nicht fest. Schlesingers Medienanwalt Ralf Höcker bestätigte gegenüber dpa die Klage und erklärte: „Selbst wenn die konstruierten Vorwürfe gegen meine Mandantin zutreffen sollten, wäre es völlig überzogen, ihr die in über 30 Jahren erworbene Betriebsrente zu entziehen. Sollte Schlesinger den beantragten Betrag zugesprochen bekommen, würde sie mehr bekommen als Altkanzlerin Angela Merkel, die rund 15.000 Euro Ruhegehalt erhält.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung wurden laut. Im Zentrum des Skandals stehen die fristlos gekündigte Intendantin Schlesinger und der ausgeschiedene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Die Ermittlungen werden von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft geführt. Die beiden bestreiten die Vorwürfe. Neben der Klage Schlesingers vor dem Landgericht klagen drei der vier damaligen Intendanten und die damalige Leiterin der Intendanz, die nicht der Geschäftsführung angehörte – allerdings geht es hier um die Kündigung ihrer Arbeitsverträge.