Die Parallelgesellschaft der Roma-Zigeuner

Kriminelle Familienbanden gehören mittlerweile zum traurigen Inventar vieler deutscher Städte. In Köln eröffnet ein aktueller Prozess neue Einblicke in die Welt der Roma-Clans.
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Die Parallelgesellschaft der Roma-Zigeuner

Bild: Polizeipräsidium in Köln / Bild: © Raimond Spekking (Bild zugeschnitten)

Kriminelle Familienbanden gehören mittlerweile zum traurigen Inventar vieler deutscher Städte. In Köln eröffnet ein aktueller Prozess neue Einblicke in die Welt der Roma-Clans.

Köln. – Menschenhandel, Sozialbetrug und organisiertes Verbrechen – die Vorwürfe gegen einen Kölner Zigeuner-Clan reichen tief in die kriminelle Trickkiste. So sollen laut Focus-Berichten fünf Mitglieder der „Michailovic“-Bande (Name geändert) dutzende Seniorenheime ausgeraubt haben, nicht selten mit Beutestücken im Wert von mehreren zehntausend Euro. Die zuständigen Ermittler gehen davon aus, dass die Kölner Verbrechersippe Teil eines größeren Netzwerkes sei, die professionell sowohl den deutschen Staat als auch seine Bürger um ihr Hab und Gut brächten.

„Nichtroma“ als Feindbild

Während den Ermittlungen sei man auf tiefe Feindschaft der Angeklagten und ihrer Angehörigen gestoßen, so die Ermittler. Die Verdächtigen hätten auch vor dementen Rentnern und Sozialbetrug in ungeahnten Ausmaßen nicht Halt gemacht. In der Anklage werden Sozialleistungen in Höhe von 109.670 Euro jährlich beziffert, keine davon rechtskonform bezogen. Während die einfachen Mitglieder der Zigeunerfamilie sich an fremdem Eigentum bereicherten, fuhr der Clan-Chef mit Porsche durch die Innenstadt und präsentierte, laut den Ermittlern, stets eine neue Rolex-Uhr am Handgelenk.

Auffällig ist erneut, dass wie beim Leverkusener Al-Zein-Clan in Leverkusen erneut sämtliche Kontrollmechanismen des Sozialsystems versagten. Beide Verbrechersippen kassierten widerrechtliche Sozialhilfen im sechsstelligen Bereich. Oliver Huth, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, kritisiert die lasche Arbeit der Sozialämter, die sich zum Teil als „Bewilligungsbehörde“ verstehen. Teils würden Unterlagen genehmigt, die nicht eine einzige Unterschrift vorweisen könnten.

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