Hätte der Mord in Aue verhindert werden können? Ein 24-jähriger Afghane wird verdächtigt, einen Mann erstochen zu haben. Doch möglicherweise war er den Behörden bereits bekannt.
Eine umfassende Analyse der Mordstatistiken des FBI für den Zeitraum 2010 bis 2020 zeigt, dass Tötungsdelikte überwiegend innerhalb derselben ethnischen Gruppe begangen werden, wobei insbesondere junge schwarze Männer die höchsten Mordraten aufweisen. Die Daten zeigen auch signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Mordraten.
Nach einer tödlichen Messerattacke in Southport kommt es seit Tagen in mehreren englischen Städten zu schweren Ausschreitungen. Demonstranten protestieren gegen Migrationspolitik und Migrantenkriminalität. Videos in den Sozialen Medien zeigen das Ausmaß.
In Österreich hat sich die Zahl der von Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren begangenen Straftaten in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Vor allem in Wien machten in den letzten Wochen brutale Gewalttaten Schlagzeilen.
In Hannover hat die Zahl der Messerangriffe in den letzten Jahren zugenommen. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2020 ist die Zahl bis zum vergangenen Jahr um 56,9 Prozent gestiegen.
In ihrem Kommentar nimmt Samira Kley zwei noch nicht so lange zurückliegende Fälle von Gewalt unter Kindern beziehungsweise Jugendlichen zum Anlass, um die Frage nach der Notwendigkeit zur Herabsetzung der Altersgrenze in Sachen Strafmündigkeit zu beantworten.
Der Palästinenser hätte bereits vor seiner Bluttat abgeschoben werden können.
In einer Studie wurden Zahlen zu Transgender-Insassen in kanadischen Gefängnissen erhoben. Dabei wurde festgestellt, dass sich die relative Mehrheit der weiblichen Transgender wegen Sexualdelikten, die sie als Männer begangen haben, im Gefängnis befindet.
Ein 30-jähriger Afghane, der 2019 im baden-württembergischen Illerkirchberg ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigte, soll abgeschoben werden. Doch dieser ist abgetaucht und unauffindbar.
Das Debattenklima in Deutschland beginnt sich langsam zu wandeln. Vielen wird jetzt klar: Opferschutz muss immer vor dem Täterschutz stehen.