Innenminister Gerhard Karner inszeniert die Abschiebung eines afghanischen Straftäters als politischen Erfolg, während zehntausende weitere Afghanen in Österreich bleiben. Kritiker werfen der ÖVP Showpolitik vor.
Das Bundesverwaltungsgericht zieht eine klare Linie: Für gesunde, alleinstehende Männer mit Schutzstatus sind Zeltlager und Gelegenheitsjobs in Griechenland zumutbar. Damit ist das zentrale Argument vieler Folgeasylbewerber hinfällig.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht die Komplexität und Widersprüchlichkeit des Migrationsrechts in der Praxis. Selbst in sicherheitsrelevanten Fällen können rechtliche Hürden Abschiebungen oder Aufenthaltsentscheidungen verzögern.
Seit Anfang des Jahres sind mehr als 26.000 Migranten nach Kroatien eingereist, aber nur wenige haben einen Asylantrag gestellt. Wohin die anderen Migranten gegangen sind, ist nicht bekannt.
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, ist untergetaucht – trotz Abschiebehaftbefehls und seit Jahren bestehender Ausreisepflicht haben die Behörden ihn aus den Augen verloren.

Das OVG NRW hat entschieden: Enge Familienangehörige von Asylbewerbern haben keinen Anspruch auf Familienflüchtlingsschutz, wenn der Asylbewerber nicht als Flüchtling anerkannt wird.

Ein 28-jähriger Algerier soll im vergangenen Oktober eine 92-jährige Frau in einem Seniorenheim brutal überfallen und vergewaltigt haben. Die grausame Tat und die erschütternden Details des Falles lassen niemanden kalt. Nun ist das Urteil gefallen.

Zuletzt hatte der sächsische Innenminister Armin Schuster gefordert, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten abzuweisen. Die SPD hat diesem Vorschlag jedoch eine klare Absage erteilt.

Der britische Premierminister Rishi Sunak positioniert sich als Hardliner in der Migrationsfrage: Künftig soll nach Ruanda in Afrika abgeschoben werden. Jetzt bekommt er auch noch Unterstützung von einer Airline.

Mit der steigenden Zahl von Migranten in Deutschland nimmt auch die Diskussion um Asyl und Migration zu. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem das Grundrecht auf Asyl. Dessen Abschaffung sei aber keineswegs „verfassungsfeindlich“, so Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD Sachsen.