Politik
Urteil: Kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohl allein
Allein familiäre Bindungen und das Kindeswohl schützen nicht vor einer Abschiebung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun höchstrichterlich klargestellt.
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Allein familiäre Bindungen und das Kindeswohl schützen nicht vor einer Abschiebung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun höchstrichterlich klargestellt.
„Asylstraftäter sofort abschieben“, so lautet die Forderung des niederösterreichischen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FPÖ), der nun ein Volksbegehren plant. Dieses soll ab Juni unterzeichnet werden können.