Stuttgart: Linksextremisten wegen Überfall zu Haftstrafen verurteilt
Nach einem brutalen Überfall im vergangenen Jahr setzt es mehrjährige Haftstrafen für zwei Linksextremisten.
Nach einem brutalen Überfall im vergangenen Jahr setzt es mehrjährige Haftstrafen für zwei Linksextremisten.
Erst vor wenigen Monaten wurde die Rigaer Str. 94, ein besetztes Haus der linksextremen Szene, von einem großen Polizeiaufgebot durchsucht. Nun rückten die Beamten erneut aus und machten erstaunliche Entdeckungen.
Auf einer bekannten Szene-Plattform haben Linksextremisten eine Todesliste samt Wohnadressen von 53 AfD-Politikern veröffentlicht. Die Sicherheitsbehörden ermitteln.
Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ hat einen Solidaritätsfonds für Opfer linker und migrantischer Gewalt gegründet.
Nur etwas mehr als zwei Monate nach dem Mord an der 13-jährigen Leonie, mutmaßlich durch Afghanen, erschüttert neuerlich ein Frauenmord die Bundeshauptstadt. Für die Taten soll ein Somalier verantwortlich sein, der kein unbeschriebenes Blatt ist. Die FPÖ übt deshalb scharfe Kritik an der türkisen Asylpolitik.
Immer wieder werden Verstrickungen der linksextremistischen Szene zu der von Steuergeldern bezahlten „Demokratieförderungen“ und anderen Initiativen öffentlich. Ein weiteres Beispiel liefert derzeit der Prozess gegen die mutmaßliche kriminelle Vereinigung rund um Lina E.
Während derzeit eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung von Linksextremisten vor Gericht steht, die brutale Überfälle auf politische Gegner ausgeübt haben soll, verteidigt die „Linksjugend Solid“ den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel. Die CDU fordert eine Distanzierung der Linkspartei.
Eine Gruppe Syrer griff in einer Asylunterkunft zwei Landsmänner an. Die beiden Männer wurden verletzt. Die Polizei ermittelt.
Drei Asylwerber sollen ein 18-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Trotz Festnahme und verhängter U-Haft blieben die Tatverdächtigen zunächst auf freiem Fuß.
Ein 18-jähriges Mädchen soll am Wochenende von drei Asylwerbern vergewaltigt worden sein. Für alle Tatverdächtigen wurde eine U-Haft angeordnet – sie dürfen aber mit Auflagen weiter auf freiem Fuß bleiben.