Identitäre: Bezeichnung als „rechtsextrem“ wegen Volksbegriff zulässig
Mit einiger Spannung war die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erwartet worden. Es geht dabei um die Frage, ob es zulässig sei, die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. Dies bejahte das Gericht nun – mit einer durchaus gewagten Begründung.









