Politik
Sachsen: AfD-Landesliste bis Platz 30 zugelassen
Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung der AfD-Listenplätze war laut der Vorsitzenden Richterin nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung der AfD-Listenplätze war laut der Vorsitzenden Richterin nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Die AfD legte eine Verfassungsbeschwerde ein, weil ein großer Teil ihrer Kandidatenliste für die sächsische Landtagswahl nicht zugelassen wurde. Das Gericht wies die Beschwerde nun ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag beschlossen, dass es für Vollbetreute bis Ende Mai möglich sein muss, zu wählen.
Das Bundeskabinett legte sich mit ‚divers‘ auf eine Bezeichnung für Personen fest, auf welche die Option ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ für das Personenstandregister nicht zutreffend sind. Kritik hagelt es aus der Opposition – aus verschiedenen Gründen.