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Politik

Geldstrafe oder Haft – Sellner wegen Computerspiel-Shirt verurteilt

Ein T-Shirt mit dem Logo eines Computerspiels hat Martin Sellner eine Geldstrafe eingebracht, bei deren Uneinbringlichkeit sogar Haft droht. Aus dem Urteil, das FREILICH exklusiv vorliegt, geht hervor, wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

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Martin Sellner muss wegen eines T-Shirts mit dem Logo des Computerspiels Overwatch insgesamt 1.950 Euro bezahlen. Gegen die Entscheidung will er weiter vorgehen.
Martin Sellner muss wegen eines T-Shirts mit dem Logo des Computerspiels Overwatch insgesamt 1.950 Euro bezahlen. Gegen die Entscheidung will er weiter vorgehen. (Bild: Martin Sellner)

Bregenz/Wien. – Der österreichische Aktivist Martin Sellner muss nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg insgesamt 1.950 Euro bezahlen. Grund für die Strafe ist ein T-Shirt mit dem Logo des Computerspiels Overwatch, das Sellner im Oktober 2024 bei einem Vortrag getragen hatte. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das österreichische Symbolgesetz.

Der Auftritt fand am 19. Oktober 2024 in einer Gaststätte in Feldkirch statt. Dort hielt Sellner vor rund 100 Mitgliedern und Anhängern der Schweizer Gruppierung „Junge Tat“ eine Rede über Remigration und Patriotismus. Während seines Vortrags trug er ein schwarzes T-Shirt mit dem Zeichen des international bekannten Computerspiels. Die Behörden sahen darin jedoch eine verbotene Darstellung des Symbols der Identitären Bewegung.

Gericht bestätigt Geldstrafe gegen Sellner

Daraufhin verhängte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Sellner erhob Beschwerde und argumentierte, dass es sich bei dem abgebildeten Zeichen um das Logo des weltweit verbreiteten Computerspiels Overwatch handele. Dieses bestehe aus den Buchstaben O und W und weise zudem Ähnlichkeiten mit dem Friedenssymbol auf. Auch den Vorwurf, vorsätzlich gegen das Symbolgesetz verstoßen zu haben, hielt Sellner für nicht ausreichend begründet. Die Behörde habe nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie von einer bewussten Verwendung verbotener Symbolik ausgehe. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg wies seine Beschwerde jedoch ab. Zu der ursprünglichen Geldstrafe kommen nun insgesamt 450 Euro Verfahrenskosten hinzu.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts. In seinem 18 Seiten umfassenden Urteil bestätigt es ausdrücklich, dass es sich bei dem auf Sellners T-Shirt abgebildeten Zeichen um das Logo von Overwatch handelt. Dennoch stuft es dessen Verwendung in diesem Fall als strafbar ein.

Nach Auffassung der Richterin ähnelt das Logo des Computerspiels dem verbotenen Zeichen der Identitären Bewegung so stark, dass die Unterschiede nicht entscheidend seien. Beide Symbole zeigen eine von einem Kreis umschlossene, nach oben gerichtete Form. Dass das Overwatch-Logo andere Farben aufweist und durch mehrere schmale Linien unterbrochen wird, ändere laut der Richterin nichts an der grundsätzlichen Ähnlichkeit. Selbst der auf der Rückseite des Kleidungsstücks aufgedruckte Schriftzug „Overwatch” konnte das Gericht nicht überzeugen. Nach Auffassung des Gerichts könne das Logo aufgrund seiner Ähnlichkeit mit dem verbotenen Symbol und des politischen Zusammenhangs als Zeichen der Identitären Bewegung verstanden werden.

Das Gericht stützt seine Entscheidung allerdings nicht allein auf die optische Ähnlichkeit. Ausschlaggebend sei auch gewesen, bei welcher Veranstaltung Sellner das T-Shirt getragen habe. Da er damals als Vorstand der Identitären Bewegung vor Anhängern der „Jungen Tat“ gesprochen habe, sei davon auszugehen, dass er mit dem Logo bewusst seine politische Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen wollte. Die Richterin wertete die Verwendung des Computerspiel-Zeichens deshalb als Versuch, das gesetzliche Symbolverbot zu umgehen. Nach Auffassung des Gerichts hängt die Strafbarkeit somit wesentlich davon ab, in welchem Zusammenhang das Logo getragen wird. Ohne einen Bezug zur Identitären Bewegung und ohne den erforderlichen Vorsatz sei dessen Verwendung grundsätzlich nicht strafbar.

Sellner kritisiert Strafe

Inzwischen hat sich Sellner auf X zum Urteil geäußert und seine Empörung über die Entscheidung zum Ausdruck gebracht. Dabei zog er auch einen Vergleich mit der Behandlung von schweren Sexualstraftaten. Während er wegen eines Kleidungsstücks eine Haftstrafe riskiere, müssten manche Vergewaltiger nicht einmal ins Gefängnis, so seine Kritik. Tatsächlich sieht die ursprüngliche Entscheidung für den Fall, dass die Geldstrafe nicht eingebracht werden kann, eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen und drei Stunden vor. Eine unmittelbare Haftstrafe wurde gegen Sellner hingegen nicht verhängt.

Verwaltungsgerichtshof könnte Urteil noch kippen

Ob die Entscheidung Bestand haben wird, ist allerdings noch offen. Das Landesverwaltungsgericht hat eine Revision zum Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zugelassen, da eine grundsätzliche Rechtsfrage bislang nicht höchstgerichtlich geklärt wurde. Dabei geht es insbesondere darum, wie ähnlich ein Zeichen einem gesetzlich verbotenen Symbol sein muss, damit seine Verwendung bestraft werden darf.

Interessant ist, dass das Gericht in seiner Begründung eine andere rechtliche Bewertung ausdrücklich für denkbar hält. Bei einer engeren Auslegung des Symbolgesetzes könnte das Tragen des Computerspiel-Logos demnach trotz der vom Gericht angenommenen Umgehungsabsicht straflos bleiben. Sellner kann das Erkenntnis innerhalb von sechs Wochen ab dessen Zustellung vor dem Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Auf X kündigte er bereits an, den Rechtsweg bis zur letzten Instanz ausschöpfen und gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

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