Führungskräfte von ARD und ZDF müssen Bezüge offenlegen

Mit einem verschärften Medienstaatsvertrag wollen die deutschen Bundesländer mehr Transparenz bei den öffentlich-rechtlichen Sender garantieren.
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Nach mehreren Skandalen bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten will die Rundfunkkommission der Bundesländer am Mittwoch eine Verschärfung des Medienstaatsvertrags beschließen. Damit sollen ARD und ZDF zu mehr Compliance und Transparenz gezwungen werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Dienstag berichtete.

Auch Nebeneinkünfte müssen offengelegt werden

Laut dem Entwurf, der der FAZ vorliegt, müssen die Sender künftig etwa die Bezüge sowie alle Nebeneinkünfte ihrer Intendanten und Direktoren im Internet veröffentlichen. Der verschärfte Medienstaatsvertrag sieht vor, dass Deutschlands Öffentlich-Rechtliche auch bei Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen ein „wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards gewährleisten“. Dafür verantwortlich sein soll eine unabhängige Compliance-Stelle oder ein Compliance-Beauftragter.

Kontrollaufgaben dürfen nicht mit Interessen kollidieren

Zudem sollen die Sender dazu verpflichtet werden, ihre Aufsichtsgremien angemessen mit Personal- und Sachmitteln auszustatten und die Mitglieder regelmäßig weiterzubilden. Um Interessenskonflikte wie beim Skandal des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) auszuschließen, dürfen die Kontrollaufgaben nicht mit wirtschaftlichen oder privaten Interessen der Mitglieder kollidieren.

Im August war die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger nach Vorwürfen der Freunderlwirtschaft fristlos entlassen worden. Schon vor dem Beschluss der Verschärfungen hat der politische Druck zu zaghaften Reformen geführt. So sieht sich der ARD laut dpa dazu gezwungen, ab 2023 neben Infos zur Vergütung der Senderchefs auch die Höhe der Honorare außertariflich Beschäftigter auf einer Website offenzulegen. In Österreich veröffentlich der ORF die Bezüge des Generaldirektors und der Direktoren seit 2012 nur noch für die gesamte Führung, aber nicht mehr einzeln.