Rapper Finch verliert Urheberanspruch für Parodielied von rechter Rapcrew
Der Rapper Finch hatte sich zu Unrecht als Urheber der Parodie „Wenn du links bist” der Gruppe NDS eintragen lassen. Diese ging juristisch dagegen vor und erzielte nun einen ersten Erfolg.
Der Rapper Finch hatte sich als Urheber eines Parodielieds der patriotischen Rapcrew Neuer Deutscher Standard eintragen lassen.
© IMAGO / Future ImageBerlin. – Im Februar 2024 veröffentlichte der Rapper Finch, früher bekannt als Finch Asozial, das Lied „Wenn du dumm bist“ und griff darin patriotische Wähler an. Die Rapcrew Neuer Deutscher Standard (NDS) reagierte mit einer satirischen Parodie namens „Wenn du links bist“, in der sie dieses Verhalten kritisierten. Daraufhin ließ sich Finch als Urheber der Parodie „Wenn du links bist“ eintragen und kündigte an, die damit verbundenen Einnahmen an linksradikale Projekte weiterzugeben.
Kanzlei erzielt Löschung bei GEMA
Die Kanzlei Mandic übernahm die rechtliche Vertretung der patriotischen Rapper und sah die Eintragung durch Finch bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) als „ohne jede rechtliche Grundlage“ an. Inzwischen konnte die Kanzlei einen Erfolg erzielen und der unrechtmäßige Eintrag wurde entfernt. „Durch die entsprechenden anwaltlichen Schreiben der Kanzlei Mandic wurde dieser unrechtmäßige Eintrag mittlerweile gelöscht“, heißt es dazu in einer Presseaussendung der Kanzlei.
Die Kanzlei teilte dazu auch das Schreiben der GEMA, in dem es wörtlich heißt: „Wir haben den sonstigen Titel WENN DU LINKS BIST des Originalwerkes (...) WENN DU DUMM BIST bis zur finalen Klärung des Vorgangs unkenntlich gemacht.“ In der Repertoiresuche sei der Titel ebenso nicht mehr einsehbar, heißt es darin weiter.
Parodie als eigenständiges Werk
Die Kanzlei betont insbesondere, dass es sich bei „Wenn du links bist” um ein eigenständiges Werk handelt: „Sie ist keine bloße Kopie oder Übernahme der Melodie von Finch, sondern eine kreative Auseinandersetzung und satirische Umgestaltung, die dem Werk einen völlig eigenen Charakter verleiht. Sie weist eine komplett andere Melodie sowie weitere eigenständige Abweichungen auf, wodurch die Musiker das alleinige Urheberrecht daran haben.“
Auffällig sei zudem, dass Finch nie gegen die Parodie vorgegangen sei. „Dies dürfte auch ,Finch‘ bekannt sein, da er zu keinem Zeitpunkt eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung eingereicht hat. Auch gegen die Löschung seines Eintrags bei der GEMA leistete er keinen Widerstand“. Dieses Verhalten verdeutliche, „dass er wusste, dass er keinerlei rechtliche Ansprüche an der Parodie geltend machen kann“.
Zweifel an Spenden-Behauptungen
Auch Finchs Behauptung, die Einnahmen aus der Parodie an die linksextreme Band „Feine Sahne Fischfilet” gespendet zu haben, wird angezweifelt. Vielmehr sei es so, dass die Rapper von NDS als patriotische Musiker überhaupt keine GEMA-Gebühren erhalten. „Auch ,Finch Asozial‘ dürfte keinen Cent an GEMA-Gebühren durch das Lied ,Wenn du links bist‘ erhalten und dementsprechend auch nichts gespendet haben.“
Mandics Fazit fällt eindeutig aus: „Es handelt sich daher wohl nur um eine PR-Kampagne eines drittklassigen Musikers, der offensichtlich versucht, durch politisches Wohlgefallen jene Schlagzeilen zu erhalten, die er als Musiker nicht erhält.“