Während die AfD in Rheinland-Pfalz Regelungen zur Mitarbeiterüberprüfung als verfassungswidrig erachtet, legt die hessische AfD-Landtagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf zu eben dieser Regelung vor. Das sorgt für Verwunderung.
Nach Beschwerden der AfD hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, die Wahl nicht wiederholen zu lassen.