Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.
Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie viele illegal eingereiste Migranten sich derzeit in Deutschland aufhalten. Das geht aus einer aktuellen Anfrage hervor.