Missachtung des US-Kongresses: Ex-Trump-Berater Bannon droht Haftstrafe
Der ehemalige Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump ist wegen Missachtung des US-Kongresses verurteilt worden. Ihm drohen nun bis zu zwei Jahre Haft.
Der ehemalige Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump ist wegen Missachtung des US-Kongresses verurteilt worden. Ihm drohen nun bis zu zwei Jahre Haft.
Das Urteil gegen zwei Linksextremisten, die Mitglieder der rechten Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ zum Teil schwer verletzt haben, ist rechtskräftig. Auf die beiden Antifa-Schläger warten nun mehrjährige Haftstrafen.
Ein Afghane vergewaltigte ein elfjähriges Mädchen. Vor Gericht kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Seit Wochen protestieren Tausende Bauern in den Niederlanden gegen die von der Regierung geplanten Stickstoff-Maßnahmen. Im ganzen Land kommt es seither zu Blockaden und Demonstrationen.
Mit Spannung wurde das Urteil gegen Ghislaine Maxwell, die ehemalige Partnerin des im Jahr 2019 unter mysteriösen Umständen zu Tode gekommenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein erwartet. Der Fall bot aufgrund seines Ausstrahlens in die „feine Gesellschaft“ genügend Zündstoff.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten für Ausschussvorsitze im Bundestag abgelehnt. Die Partei kritisiert die Entscheidung scharf.
Mit ihrer skandalträchtigen Äußerung zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Pflicht zur Neutralität sowie Rechte der AfD verletzt. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Es gilt der amerikanischen Linken als ein „Meilenstein liberaler Rechtssprechung“ und ist vielen US-Konservativen ein Dorn im Auge: das landesweite Recht auf Abtreibung. Durch eine mit Spannung erwartete Entscheidung des höchsten Gerichts könnte dieses nun fallen.
Das 2016 in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz muss in mehreren Punkten überarbeitet werden. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es sei an diesen Stellen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Beschränkung auf die Auswahloption „Mann“ und „Frau“ beim Kauf einer Bahncard verstoße nach Ansicht eines Gerichts gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Deswegen muss die Bahn künftig dritte Geschlechtsoptionen in ihren Formularen anbieten.