Politik
„Verharmlosung von Kriegsverbrechen“: Ampel verschärft Volksverhetzungsparagrafen
Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag eine Ausweitung des § 130 StGB. Dieser regelt den Straftatbestand der „Volksverhetzung“. Er ahndet nun auch das „gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen.

