Die Zahl der Tatverdächtigen bei Bedrohungsdelikten hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt – besonders deutlich ist der Anstieg bei nichtdeutschen Tatverdächtigen.
Der Volksverhetzungsparagraf § 130 StGB wurde in einem Schnellverfahren erweitert. Nun soll auch das „gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. Die Konsequenzen sind laut dem Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel für die Meinungsfreiheit und den politischen Diskurs problematisch.